preparatory:AB 72207
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Mit Artikel 27b sollen Parallelimporte für patentgeschützte Produktionsmittel und Investitionsgüter eingeführt werden. Die Minderheit will beim geltenden Recht bleiben, während die Mehrheit eine sektorielle, auf das Landwirtschaftsgesetz beschränkte Regelung will.
Wo liegt heute bei diesem Regime die Problematik? Heute sind Parallelimporte nur bei nicht immaterialgüterrechtlich geschützten Produkten sowie bei Produkten mit abgelaufenem Schutz - also zum Beispiel bei sogenannten Generika im Pharmabereich - möglich. Davon betroffen sind auch landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Pflanzenschutzmittel, Dünger, Futtermittelzusätze sowie Saat- und Pflanzgut. Die Zulassung von Parallelimporten für immaterialgüterrechtlich geschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel würde dazu beitragen, dass die Produktionskosten in der Schweiz sinken. Nach Auffassung des Bundesrates wäre eine nach Produkten differenzierte Lösung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Eine Ausweitung auf die regionale oder auf die internationale Erschöpfung würde die Forschung nicht tangieren, da Lizenzgebühren während der Schutzdauer nach wie vor an die Schutzrechtsinhaber bezahlt werden müssten.
In der Schweiz war bis anhin die Frage der Erschöpfung immaterialgüterrechtlich geschützter Produkte im Bundesgesetz über die Erfindungspatente nicht geregelt. Das Bundesgericht hat indessen die Auffassung vertreten, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Darum macht eine separate Regelung der Parallelimporte patentgeschützter landwirtschaftlicher Güter im Landwirtschaftsgesetz Sinn. Mit dieser sektoriell klar abgegrenzten Regelung will die Mehrheit verhindern, dass bei ausländischen Produktionsmitteln, die im Schweizer Markt abgesetzt werden, wegen der hohen Kaufkraft zu hohe Margen abgeschöpft werden. Unter den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind gegenüber den umliegenden Ländern namentlich importiertes Saat- und Pflanzgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel um 20 bis 25 Prozent teurer. Aktuell zahlen die Bauern in der Schweiz gegenüber den Bauern der Nachbarstaaten für identische Produktionsmittel aufgrund höherer Preise rund 90 Millionen Franken mehr. Damit könnte ein Sparpotenzial von 30 bis 40 Millionen Franken genutzt werden.
Bei den landwirtschaftlichen Investitionsgütern nach Absatz 2 von Artikel 27b handelt es sich um Traktoren, Maschinen, Stall- und andere Einrichtungen sowie Geräte. Auch wenn Parallelimporte vor allem in diesem Bereich bereits heute möglich sind, muss angefügt werden, dass Patente hier nicht selten zum Schutz von vertikalen Vertriebssystemen dienen. In diesem Bereich liegt das theoretische Einsparpotenzial deutlich höher als bei den Produktionsmitteln, nämlich irgendwo im dreistelligen Millionenbereich. Das will freilich nicht heissen, dass das ganze Kostensenkungspotenzial mit der neuen Regelung genutzt werden könnte. Aber es ist ein wichtiges Signal für unsere Bäuerinnen und Bauern, Kosten zu senken. Die Mehrheit will ihnen helfen, Kosten zu senken und damit an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen.
In diesem Sinne macht Ihnen die Mehrheit beliebt, sich dem Ständerat anzuschliessen und den Minderheitsantrag abzulehnen, und das bei einem Verhältnis von 17 zu 7 Stimmen.