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preparatory:AB 72904

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25

Wortprotokoll

Herr Leuenberger hat insgesamt fünf Fragen eingereicht, welche das Justiz- und Polizeidepartement betreffen. Erlauben Sie mir, diese Fragen [PAGE 1287] zusammen zu beantworten und Ihnen zu sagen, wie der Bundesrat dazu Stellung nimmt.

Erstens zur Frage 06.5157 bezüglich der Karikaturen über Bundesräte: Die Auseinandersetzung zwischen einem einzelnen Mitglied des Bundesrates und einem Medium sind nicht Gegenstand einer abgesprochenen Politik des Gesamtbundesrates. Jedes Mitglied stellt seine allfälligen Bedingungen für ein Interview oder einen Medienauftritt selber und reagiert auch selber darauf, wenn diese Abmachung durch das Medium eingehalten wird oder nicht. Allenfalls orientiert der einzelne Bundesrat den Gesamtbundesrat, so, wie dies im vorliegenden Fall auch geschehen ist. Der Sprechende hat dabei stets festgehalten, dass er sich nie gegen die Verbreitung oder Ausstrahlung irgendeiner Karikatur ausgesprochen hat.

Der Sprechende hat sich bereiterklärt, an der Sendung "Infrarouge" der TSR teilzunehmen. Der Sprechende hat zur Bedingung gemacht, dass seine Information unverfälscht ausgestrahlt würde und dass ihm genügend Zeit zur Verfügung stehen solle, die beiden Gesetze zu erläutern. Das ist auch zugesagt worden. Darüber hat der Sprechende den Bundesrat am 30. August 2006 orientiert, wie auch darüber, dass er unter diesen Bedingungen teilnehmen werde. Die Sendung wurde am 11. September aufgenommen und am 12. September ausgestrahlt. Die Aufnahme als solche wurde gemäss den Abmachungen durchgeführt. Wie sich nach der Aufnahme der Sendung jedoch herausstellte, waren - ohne dass die Diskussionsteilnehmer etwas bemerken konnten - während der Informationsvermittlung und während des Sprechens sinnverfälschende Bilder und Karikaturen eingeblendet worden, welche die bundesrätlichen Aussagen entfremdeten. Zum Teil waren die Einblendungen stark fremdenfeindlich. Darauf setzte sich der Sprechende noch vor der Ausstrahlung der Sendung zur Wehr und orientierte am 13. September 2006 den Bundesrat darüber.

Das Vorgehen des Sprechenden steht nicht im Widerspruch zur Politik des Bundesrates. Ob er Beschwerde einlegen wird, damit solche abmachungswidrigen und verfälschenden Einblendungen in Zukunft unterlassen werden, ist Sache des Sprechenden, der die Angelegenheit zurzeit prüft.

Zweitens zur Frage Leuenberger-Genève 06.5149 bezüglich der Beteiligung von Mitgliedern des Bundesrates an kontradiktorischen Diskussionen: Am 11. Februar 2004 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Mitglieder des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen die Öffentlichkeit zu informieren hätten und dass sie sich für die Vorlagen einsetzen sollten. Die Bundesräte haben den Auftrag, diesen Beschluss umzusetzen. Weiter wurde beschlossen, dass die Mitglieder des Bundesrates über die Teilnahme an kontradiktorischen Gesprächen von Fall zu Fall entscheiden würden.

Drittens zur Frage Leuenberger-Genève 06.5150 bezüglich der Anzahl echter und unechter Flüchtlinge: In den vergangenen Jahren wurde jeweils zwischen 1500 und 2000 Personen in der Schweiz Asyl gewährt. Die Anerkennungsquote betrug 6,7 Prozent im Jahr 2003, 9,2 Prozent im Jahr 2004 und 13,6 Prozent im Jahr 2005. Demnach hatten in der Vergangenheit rund 90 Prozent der Asylsuchenden keine ausreichenden Asylgründe, das heisst, sie erfüllten die Anforderungen an die Flüchtlingseigenschaft im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes nicht. Ob das Einreichen eines unbegründeten Asylgesuches als Missbrauch zu bewerten ist, ist eine Frage der persönlichen Beurteilung. Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und deren Rückkehr ins Herkunftsland unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist, werden zwar vorläufig aufgenommen, aber sie sind keine Flüchtlinge. Im zweiten Halbjahr 2005 und im ersten Halbjahr 2006 gab es einen Anstieg der vorläufigen Aufnahmen, dies insbesondere wegen der Situation in Irak, in Afghanistan und in Somalia. Es handelt sich bei diesen Personen ausdrücklich nicht um Flüchtlinge. Sobald sich die Situation im Heimatland ändert und die Rückreise zumutbar wird, haben auch diese Personen die Schweiz zu verlassen.

Viertens zur Frage 06.5151 bezüglich der angeblich fälschlicherweise durchgeführten Rückführungen: Zu zwei der vom Fragesteller aufgeführten Fälle hat der Bundesrat in Beantwortung parlamentarischer Vorstösse bereits ausführlich Stellung genommen. Im Falle des syrischen Staatsangehörigen Shiar Ahmad hat der Bundesrat keine konkreten Hinweise festgestellt, welche auf eine Fehlbeurteilung des Gesuches durch die Schweizer Asylbehörden schliessen liessen. Das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge ist nach Prüfung der Asylakten zum gleichen Schluss gekommen. Auch im Falle von Herrn Salihi hat der Bundesrat seinerzeit festgehalten, dass keine unrechtmässige Rückschiebung vorlag. Auf diese beiden Fälle kommt der Bundesrat nicht mehr zurück.

Das Bundesamt für Migration überprüft zurzeit die Dossiers der anderen von Amnesty International dokumentierten Fälle. Diese Akten sind zum Teil in den Achtziger- und Neunzigerjahren entstanden, sie gehen also recht weit zurück. Aufgrund einer ersten Abklärung und Durchsicht kann eindeutig festgestellt werden, dass darunter kein Fall ist, der auf einen Fehlentscheid schliessen lässt.

Fünftens zur Frage Leuenberger-Genève 06.5159: Hier geht es darum, ob der Sprechende anlässlich seiner Reise in die Türkei bei den türkischen Behörden in Bezug auf gewisse politische Fragen intervenieren werde. Der Sprechende reist Anfang Oktober auf Einladung des türkischen Justizministers nach Ankara, um am 80-Jahre-Jubiläum der Rechtsübernahme des Schweizerischen Zivilgesetzbuches durch die Türkei teilzunehmen. Er wird im Rahmen der Eröffnungszeremonie eine Rede zu diesem besonderen Ereignis halten. Bei der Übernahme des Schweizerischen Zivilgesetzbuches durch die Türkei vor 80 Jahren handelt es sich um ein aus rechtswissenschaftlicher Sicht zweifellos historisches Ereignis, das die Schweiz und die Türkei seit 80 Jahren verbindet. Dieses Ereignis ist Teil des umfassenden Rechts- und Justizreformprojektes in der Türkei und hat die Türkei unter Atatürk ganz massgeblich beeinflusst. Bezüglich des Inhaltes der Rede und der Gespräche mit Vertretern der türkischen Regierung werde ich erst im Anschluss an die Feierlichkeiten informieren.

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