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preparatory:AB 753

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen sagen: Aus der Sicht des Finanzministers müsste ich eigentlich der Minderheit zustimmen, weil nämlich dann dem Bund keine Kosten aufgehalst werden. Aber wir meinen, es sei nicht systemgerecht.

Wir haben - auch in der Kommission - lange diskutiert, ob es eigentlich über die Invalidität gemäss IVG noch eine besondere Art der Invalidität gibt, die irgendwie vom Arbeitgeber oder von der Kasse abgegolten werden muss. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es Fälle von Personen gibt, die im strikten Sinne des IVG an sich keine Rente bekämen, die aber doch nicht mehr arbeiten können. Wir mussten aber auch feststellen, dass dieser Umstand bis jetzt relativ grosszügig in Fällen benutzt worden ist, bei denen man sich fragen kann, ob es gerechtfertigt sei oder nicht. Man hat es vor allem auch im Hinblick auf die Angehörigen von Monopolberufen gemacht, die es schwer haben, noch einen anderen Beruf zu erlernen. Weil das Ganze die Arbeitgeber nichts gekostet hat, ist das natürlich auch für den Arbeitgeber ein recht bequemes Instrument gewesen, um ein personalpolitisches Problem zu lösen.

Wir sind dann aber in der Kommission zum Schluss gekommen - ich muss sagen, dass diese Lösung aus meiner Sicht richtig ist -, dass man nicht einer Kasse, die eigentlich für etwas anderes gemacht ist und die auch von den Begünstigten finanziert wird, das noch aufhalsen sollte. Um den Anreiz der Arbeitgeber etwas zu dämpfen, dieses Instrument falsch zu nutzen, ist es richtig, dass die Arbeitgeber die Finanzierung übernehmen. Es ist auch einfacher, wenn man zuerst einmal vom IVG-Invaliditätsbegriff her, von unten her, in einem ersten Schritt die Frage der Invalidität an sich abklärt und nachher schaut, ob es sich um eine Berufsinvalidität handelt. Das vereinfacht einiges, und wir haben nachher eine verursachergerechte Finanzierung.

Die heutige Lösung ist von Herrn Tschäppät und auch im Bericht kritisiert worden. Ich habe den Bericht über das Wochenende kurz überflogen. Er enthält eine Empfehlung, die genau darauf hinausläuft, eine Änderung im Sinne vorzunehmen, wie sie die Mehrheit hier will. Ich verstehe die Ängste schon, Herr Vollmer, die auch von den Verbänden geäussert worden sind; sie sagen: Wenn kein Geld budgetiert ist und es die Kasse nicht mehr übernimmt, werden die Arbeitgeber dazu neigen, dieses Instrument gar nicht mehr zu brauchen. Das hat natürlich etwas für sich. Hierzu muss ich einige Bemerkungen machen:

Wenn es Einzelfälle sind, sollte es hin und wieder möglich sein, sie vielleicht aus Kreditresten zu finanzieren. Es sind ja einmalige Zahlungen, die nicht ständig wiederkommen. Kreditreste entstehen dann, wenn z. B. nicht alle Stellen besetzt sind, wenn man gewisse Lücken hat usw.

Es ist aber nicht gesagt, dass das immer geht, weil Kreditreste in sehr unterschiedlichen Abständen anfallen. Einmal gibt es welche, ein anderes Mal nicht. In den erwähnten Fällen wird sich also die Frage stellen, ob man es irgendwo budgetieren soll, wenn sich ein Bedarf abzeichnet. Dann wird es auch transparent ausgewiesen. Ich habe gespürt, dass Ihre Kommission in allen Bereichen Transparenz anstrebt; ich kann diese Haltung teilen. Sie werden mit diesem Vorgehen auch einen besseren Überblick darüber haben, was wirklich geht. Ich darf Ihnen sagen, dass auch die Verantwortlichen der Kasse selber immer unglücklicher darüber geworden sind, dass über diese Berufsinvalidität Renten ausbezahlt werden mussten, die letztlich längerfristig wahrscheinlich gar nicht finanziert gewesen wären. Man hätte dann irgendeinmal die Beiträge erhöhen müssen, um das abzudecken.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, nicht das Instrument ganz abzuschaffen - es gab auch Stimmen, die das verlangten -, sondern dem Kompromiss der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Vollmer abzulehnen.

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