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preparatory:AB 77504

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei diesen Absätzen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Die Minderheit I (Rossini) will keine Mindestdauer des Spitalaufenthalts im Gesetz und will die Definition der Mindestaufenthaltsdauer nach dem ständerätlichen Beschluss dem Bundesrat überlassen. Die Mehrheit der SGK will aber im Interesse von Klarheit und Präzisierung die Mindestdauer im Gesetz festlegen. Bei einer weiten Interpretation des [PAGE 1661] ständerätlichen Beschlusses könnten unter Spitalaufenthalten bereits ambulante oder teilstationäre Spitalbehandlungen verstanden werden. Diese Leistungen sollen aber beim Risikoausgleich nicht berücksichtigt werden. Wir möchten daher eine Grenze setzen. Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen beschlossen, die Mindestdauer ins Gesetz aufzunehmen.

Die Minderheit II (Ruey) will generell die Pflegeheime als Risikoausgleichsfaktor streichen. Wenn die Kommissionsmehrheit festhält, dass auch Pflegeheimaufenthalte für den Risikoausgleich berücksichtigt werden sollten, dann bedeutet dies natürlich nicht, dass das für sämtliche Pflegeheimaufenthalte der Fall sein soll. Es gibt Patientinnen und Patienten in tiefen Besa- oder RAI-Stufen, welche nicht risikoausgleichswürdig sind, bzw. diese Patientinnen und Patienten sind bereits durch ihr Alter im Risikoausgleich berücksichtigt. Hohe Besa-Stufen setzen aber in der Regel kostenintensivere Behandlungen voraus, was in der Regel auch teurere Behandlungs- und Therapiekosten zur Folge hat.

Gemäss Absatz 5 des neuen Artikels 105 erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen und umschreibt den für den Risikoausgleich massgebenden Aufenthalt in einem Pflegeheim und bezeichnet die Ausnahmen. Es ist daher am Bundesrat, diese Pflegeheimaufenthalte näher zu definieren. Es ist so, wie Herr Ruey ausgeführt hat, dass wir in den Pflegeheimen kein DRG-System haben, aber wir haben dort Einstufungssysteme wie RAI/RUG, Besa oder Plaisir, welche für den Pflegeheimbedarf analog zu DRG-Modellen berücksichtigt werden könnten. Es ist daher eine Logik im System, wenn bei Spitalaufenthalten die Dauer jetzt vorübergehend berücksichtigt wird. Bei den Pflegeheimen können wir das natürlich nicht tun, weil in der Regel die Patientinnen und Patienten den Rest ihres Lebens im Pflegeheim verbringen müssen.

Ich möchte noch einen Hinweis zu Absatz 3 machen. Dort ist versehentlich bei der Mehrheitsfassung das Wort Pflegeheim herausgefallen. Vorausgesetzt, Sie stimmen der Kommissionsmehrheit zu, ist natürlich dort auch das Pflegeheim berücksichtigt.

Zusammenfassend bitte ich Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.