preparatory:AB 77594
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04
Wortprotokoll
Am 6. September 2005 hat die SGK-NR der parlamentarischen Initiative Borer in der ersten Phase Folge gegeben; am 25. Januar 2006 hat die SGK-SR dasselbe entschieden. Beide Kommissionen haben sich der Problematik der Listengestaltung in der Selbstmedikation angenommen, sie erkannt und ausführlich diskutiert. Die SGK-NR hat dann am 31. Mai 2007 die zweite Phase beraten und entschieden, dass die parlamentarische Initiative durch eine Kommissionsmotion zu ersetzen sei.
Die Selbstmedikation nimmt im gesamten Gesundheitswesen eine wichtige Rolle ein; Selbstmedikation steht auch für Eigenverantwortlichkeit. Darum ist es aus der Sicht der Kommissionsmehrheit wichtig, die vorhandenen Ungereimtheiten in der Ausgestaltung der Listen der Selbstmedikation zu klären. Wir fordern daher den Bundesrat auf, unseren Räten eine entsprechende Änderung des Heilmittelgesetzes vorzulegen mit dem Ziel, dass die Regelung der Selbstmedikation vereinfacht und transparenter gemacht wird. Wichtig ist dabei, dass die vorhandenen Fachkompetenzen bei der Abgabe von Arzneimitteln besser ausgeschöpft werden können. Heute ist nämlich erwiesen, dass die vorhandenen Fachkompetenzen von Apothekern und Pharmaassistentinnen, aber auch von Drogistinnen und Drogisten ungenügend genutzt werden. Es kann ja nicht sein, dass nach einem langen und anspruchsvollen Pharmaziestudium oder nach einer achtjährigen Ausbildung zum diplomierten Drogisten das Potenzial einfach brachliegt.
Nach der heutigen Praxis werden die Arzneimittel neben den einzureichenden Berichten auch auf Antrag der Hersteller durch Swissmedic in die entsprechende Liste eingeteilt. Dies führt dazu, dass zum Teil Produkte mit gleicher Zusammensetzung in unterschiedlichen Listen zu finden sind. Ebenso ist die Umteilungspraxis nicht transparent und manchmal kaum nachvollziehbar. Diese Inkohärenzen bestärkten die Kommission, den vorgeschlagenen Motionstext anzunehmen. Die Stellungnahme des Bundesrates, welche erst seit Kurzem vorliegt und deutlich die Handschrift des BAG und von Swissmedic trägt, die bereits in der Kommission entsprechend negativ reagiert haben, fällt in ablehnendem Sinne aus. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit sind die Bedenken des Bundesrates nicht begründet, denn im Motionstext wird der Behandlungssicherheit die entsprechende Bedeutung zugemessen. Kein einziges Kommissionsmitglied will amerikanische Drugstore-Verhältnisse, niemand will eine Mengenausweitung und eine Freigabe von Arzneimitteln. Arzneimittel bleiben sensible Güter, welche nur von Fachpersonal abgegeben werden dürfen. Was die Kommissionsmotion jedoch fordert, ist eine Vereinfachung der Selbstmedikation und eine höhere Transparenz bei der Einteilung der Arzneimittel.
Ihre Kommission ist mit Stichentscheid des Präsidenten für die Annahme der Motion. Uneinig war die Kommission über den Weg - parlamentarische Initiative, Kommissionsmotion oder eine andere Möglichkeit -, die grundsätzliche Stossrichtung war jedoch kaum umstritten.
Darum bitte ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.