preparatory:AB 82510
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-12-17
Wortprotokoll
Auch bei dieser Vorlage geht es um ein Projekt der Verwaltungsreform, das zeitlich mit den Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen zusammenfällt, die am Ende bzw. am Anfang einer Legislaturperiode stattfindet, also in diesen letzten Wochen stattgefunden hat.
Der Bundesrat hatte sich zum Ziel gesetzt, 30 Prozent dieser Kommissionen - es waren 199 an der Zahl - aufzuheben. Er hat dieses Ziel mit 54 Aufhebungen bzw. Zusammenlegungen von Kommissionen nicht ganz erreicht. Aber trotzdem ist, glaube ich, eine beachtliche Arbeit geleistet worden, vor allem, wenn man vergleicht, was in den vorgängigen Gesamterneuerungswahlen jeweils das Resultat unserer Bemühungen um Deregulierung in diesem Bereich war. Wir sind - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Reimann - doch einigermassen zufrieden mit der Übung.
Einen weiteren Kraftakt vorzunehmen liegt nicht mehr in meiner Macht, weil jetzt die Kommissionen bereits gewählt worden sind; der Bundesrat hat die nichtaufgehobenen Kommissionen wieder für vier Jahre gewählt. Aber ich weise darauf hin, dass in den gesetzlichen Grundlagen eine gesetzliche Pflicht da ist, bei jeder Gesamterneuerungswahl wieder eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Deshalb werde ich diesen Kraftakt meiner Nachfolgerin ans [PAGE 1117] Herz legen. Sie kann sich jetzt drei Jahre vorbereiten, um dann rechtzeitig mit dieser Überprüfung zu beginnen und eben auch zu erreichen, dass Kommissionen aufgehoben werden.
Vielleicht noch zu den von Ihnen erwähnten Kommissionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Das ist wirklich ein Bereich, bei welchem aufgrund von bilateralen, grenzüberschreitenden Verträgen eben bestimmte Aufgaben anfallen, die nicht von der Bundesverwaltung vorgenommen werden können.
Worum geht es bei dieser Vorlage? Es geht darum, erstens die gesetzlichen Anpassungen der Aufhebungsbeschlüsse des Bundesrates vorzunehmen. Sieben Kommissionen konnten nicht über einfache Bundesbeschlüsse des Bundesrates aufgehoben werden, sondern es braucht dazu Gesetzesänderungen, weil diese Kommissionen in gesetzlichen Grundlagen verankert sind. Zweitens geht es darum, die gesetzlichen Grundlagen für das Kommissionswesen generell anzupassen. Hier war vor allem Artikel 164 der Bundesverfassung wegleitend, in welchem es darum geht, wichtige Massnahmen wie diese auf Gesetzesebene zu regeln. Bis anhin waren die Kommissionen durch eine Kommissionsverordnung geregelt; neu schlagen wir vor, das im RVOG zu tun.
Ziel dieser Vorlage ist es, das Kommissionswesen zu straffen und klare Kriterien für die Bildung von neuen Kommissionen aufzustellen. Das ist vor allem im neuen Artikel 57b RVOG geregelt; wir schlagen Ihnen vor, das in diesem neuen Artikel so zu regeln. Wir wollen auch gesetzlich festhalten, dass ausserparlamentarische Kommissionen nur subsidiär eingesetzt werden können, wenn eine Aufgabe nicht durch die Bundesverwaltung wahrgenommen werden kann. Schliesslich soll auch die Einsetzungskompetenz gestrafft werden. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie hier noch den Hebel angesetzt hat und die Kompetenz zur Einsetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen nur noch auf den Bundesrat konzentrieren will. Der Bundesrat hatte noch vorgeschlagen, diese Kompetenz ebenfalls den Departementen zu geben. Mit dieser Konzentration, mit der ich einverstanden bin, können der Überblick und die Transparenz über das Kommissionswesen verbessert werden. Wir können so besser feststellen, wo überhaupt und zu welchem Zweck solche Kommissionen eingesetzt werden; ich bin also der Kommission dankbar für diese Präzisierungen.
Schliesslich ist noch die Entschädigungsfrage zu regeln. Auch dafür gibt es neu eine gesetzliche Grundlage. Allerdings steht die grosse Aufgabe in diesem Bereich noch bevor. Es geht nämlich darum, im Anschluss an diese Gesetzesregelungen die Harmonisierung der Entschädigungen vorzunehmen. Der Bundesrat hat dem Finanzdepartement und der Bundeskanzlei einen entsprechenden Auftrag gegeben, damit die Frage der Harmonisierung der Entschädigungen im Rahmen der Ausführungsbestimmungen geregelt werden kann. Heute sind die Entschädigungen für diese Kommissionen sehr unterschiedlich, und hier soll eine Harmonisierungsübung stattfinden. Wir werden Ihrer Kommission die Ausführungsbestimmungen zur Konsultation zustellen; das haben wir mit der Staatspolitischen Kommission bereits geregelt.
Ich bitte Sie also, dieser Vorlage für neue gesetzliche Grundlagen und zur Aufhebung von Regelungen betreffend die aufgehobenen ausserparlamentarischen Kommissionen zuzustimmen. Ich bitte Sie aber auch, die Bedeutung der ausserparlamentarischen Kommissionen anzuerkennen. Sie sind ein wichtiger Teil der Milizverwaltung, wo mit relativ geringem finanziellen Aufwand eine grosse Arbeit geleistet werden kann. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Vorlage.