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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05

Wortprotokoll

Eine oder zwei Vorlagen - das ist heute noch die Frage. Sie dient etlichen Leuten auf der Rechten in diesem Saal dazu, von der Kernfrage abzulenken. Die Kernfrage ist bekanntlich: Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien und damit Fortsetzung der bilateralen Verträge I - ja oder nein? Es ist eine Frage, auf die die Antwort nur Ja sein kann und muss. Warum sollen wir aber das Volk zweimal abstimmen lassen und ihm eine scheinbare Wahlfreiheit vorgaukeln? Zwei Vorlagen würden bedingen, zweimal Ja zu sagen.

Nun haben wir die Liste der Gesamtabstimmung dank einer namentlichen Abstimmung vom 28. Mai 2008 schwarz auf weiss. Die Fraktionen von SP, Grünen und CVP/EVP/glp sagen bedingungslos Ja zur Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien. Bereits bei der FDP hat es eine Enthaltung gegeben, und bei der SVP finden wir nur 10 Ja-Stimmende gegenüber 45 Nein-Stimmenden. Von diesen 10 sind heute nur noch 6 SVP-Mitglieder. Ich vermisse bei den Ja-Stimmenden den ganzen Zürcher Flügel, der von sich behauptet, wirtschaftsfreundlich zu sein. Kein einziger der 12 Zürcher SVP-Nationalräte hat zugestimmt. Sie sind offensichtlich der Meinung, es gebe eine Freizügigkeit à la carte: Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit 25 EU-Staaten und Nein zur Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Die zuletzt Angesprochenen, die Bulgaren und Rumänen, können übrigens bereits seit 2004 legal und visumfrei in die Schweiz kommen. Ich mindestens habe seither keine Änderung festgestellt. Im Gegensatz zu Italien haben wir in der Schweiz die illegale Einwanderung nie toleriert und daher nicht diese Probleme mit illegalen Siedlungen von Rumänen und Klandestinen aus anderen Ländern, wie sie in vielen Regionen Italiens vorkommen.

Wenn sich der Ständerat am 28. April 2008 mit 29 zu 13 Stimmen und am 2. Juni mit 27 zu 16 Stimmen wiederum klar und deutlich für eine einzige Vorlage einsetzt, weiss er ganz genau, was er tut.

Die Chambre de Réflexion vertritt die Kantone und berücksichtigt die Interessen unseres Landes als Ganzes. Die Personenfreizügigkeit ist die wichtigste Vorlage, die wir in dieser Legislatur regeln müssen. Wer hier dem Volk eine Wahlfreiheit vorgaukelt, wie dies 45 Mitglieder des Nationalrates versuchen, handelt verantwortungslos. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen den beiden Vorlagen, weil es schlussendlich nur eine einzige Personenfreizügigkeit gibt. Auch wir würden es nicht zulassen, den Kanton St. Gallen auszuschliessen, weil uns dort einiges nicht gefällt und er so weit im Osten liegt. Es gibt einen Entscheid, den das Volk fällen muss: Personenfreizügigkeit - Ja oder Nein!

Von den Gegnern einer einzigen Vorlage wird immer wieder ins Feld geführt, dies sei undemokratisch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei zwei Vorlagen wird dem Volk suggeriert, es könne damit seinen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen. Wenn die Ausweitung abgelehnt wird, muss das Volk noch einmal abstimmen. Wenn wir keinen Scherbenhaufen produzieren wollen, müssen wir jetzt Ja sagen. Das Ganze grenzt dann an Zwängerei oder an - man könnte auch sagen - Nötigung mit einer pseudodemokratischen Etikette, wie René Imoberdorf im Ständerat argumentiert hat. Es ist somit ehrlicher, dem Volk reinen Wein einzuschenken und klar zu sagen, dass es nur eine EU und damit nur eine einzige Personenfreizügigkeit gibt.

Daher bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, hinter welchem zwölf Mitglieder der APK stehen. Der Ständerat ist übrigens in dieser Sache fest entschlossen, diese Haltung bis zur Einigungskonferenz durchzusetzen. Auch die CVP/EVP/glp-Fraktion vertritt diese Meinung und unterstützt den Minderheitsantrag.

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