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preparatory:AB 8553

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Ich bin ja ein sehr freundlicher Mensch, aber was Sie jetzt gesagt haben, ist schlichtweg falsch. Wenn die Schlichtungsbehörde entscheiden kann, wird sie in den Fällen, in denen ein Mieter oder eine Mieterin die Mietzinse zu Unrecht hinterlegt hat, entscheiden, dass die Gelder herausgegeben werden. Weshalb sind Sie gegen diese Entscheidungsbefugnis und begründen das noch mit Prozessökonomie? Mit der Entscheidungsbefugnis haben Sie nach der Schlichtungsverhandlung einen Entscheid!

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