preparatory:AB 86718
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Ich möchte in der Eintretensdebatte kurz die Grundelemente der Revision darlegen, dann die wichtigsten Revisionspunkte anführen, und Ihnen den Antrag der Kommission unterbreiten, es sei auf die Vorlage einzutreten.
Die Grundgedanken, die der Revision des Pachtrechtes zugrunde liegen, hat Kollege Frick bereits beim bäuerlichen Bodenrecht dargelegt, ich brauche sie nicht zu wiederholen. Es geht zum einen darum, auch im landwirtschaftlichen Pachtrecht einen Beitrag zur Förderung des Strukturwandels zu leisten und die Eigenverantwortung des Landwirtes zu stärken - diesen Punkt haben wir ja soeben in einem anderen Zusammenhang diskutiert, bei der Belastungsgrenze -, und zum anderen geht es darum, den administrativen Aufwand für Kantone und Privatpersonen zu verringern.
Das sind eigentlich die drei Ziele, die mit dieser Revision verfolgt werden. Die wichtigsten Revisionspunkte und Änderungen sind:
1. Die Abschaffung der Einsprachemöglichkeit der Behörden gegen überhöhte Pachtzinsen landwirtschaftlicher Grundstücke. Es soll in der Freiheit der Parteien sein, den Pachtzins für einzelne landwirtschaftliche Grundstücke zu bestimmen. Es geht also nicht - das ist der Kernpunkt der Vorlage - um landwirtschaftliche Gewerbe, sondern es geht darum, dass einzelne landwirtschaftliche Grundstücke hier ausgenommen werden. Damit soll eben ein zusätzlicher Handlungsspielraum eröffnet werden. Landwirtschaftliche Gewerbe, welche die Existenzgrundlage einer Bauernfamilie bilden, sind durch diese Revision nicht betroffen.
2. Es geht darum, die Entlassung von Grundstücken in der Bauzone aus dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht zu regeln. Hier ist nach heutigem Recht ein grosser administrativer Aufwand wegen der Verkürzung der Pachtdauer für einzelne landwirtschaftliche Grundstücke vorhanden. Dieser soll entfallen. Die Kommission beantragt Ihnen allerdings eine differenziertere Regelung als der Bundesrat.
3. Schliesslich geht es um die Aufhebung von Vorschriften über die Einsprachemöglichkeit gegen die Zupacht eines Grundstückes, das ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiches liegt. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft dargelegt, dass diese Einsprache in der Praxis heute keine allzu grosse Bedeutung hat. Deshalb will man diese Vorschriften im Hinblick auf eine Vereinfachung nicht nur der Verfahren, sondern auch der administrativen Abläufe aufheben. Damit wäre eine nicht unbeträchtliche Entlastung der Kantone verbunden. Das sind die wesentlichen Revisionspunkte der Vorlage.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu entscheiden. Einen Punkt - das ist Artikel 36 - werden wir allenfalls vorziehen müssen, weil es dort um die Frage geht, ob einzelne landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen werden sollen oder nicht. Wenn Sie diese Frage einmal entschieden haben, dann entfallen zahlreiche weitere Behandlungspunkte. Damit wäre die Beratung des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht praktisch durchgeführt.