preparatory:AB 87602
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-17
Wortprotokoll
Es geht nicht um den abgezogenen Beitrag, sondern es geht um den vom Arbeitgeber zusätzlich geleisteten Beitrag. Wenn der Selbstständigerwerbende keine zweite Säule hat - er ist nicht dazu verpflichtet, eine zweite Säule zu haben -, ist das im Bruttoprinzip einzubeziehen, wie ich es erklärt habe. Wenn die Verwaltung oder der Bund 15 Prozent des Lohnes bezahlen und der Selbstständigerwerbende verzichtet, bezahlt er auf diesem gesamten Betrag die 7,8 Prozent. Dann liegt letztlich der Bruttobetrag eben irgendwo bei 120 respektive 130 [PAGE 353] Prozent im Vergleich mit dem Arbeitnehmer. Das ist so, wenn er keine zweite Säule hat. Das habe ich deutlich gesagt. Es sieht dann etwas anders aus, wenn er eine zweite Säule hat.