preparatory:AB 87823
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19
Wortprotokoll
Auch bei diesem Antrag geht es - jetzt als Folge der Einrichtung eines gesonderten IV-Fonds - um eine sehr wichtige Frage. Das Problem des neuen IV-Fonds, das ich schon in meinem letzten Votum aufgezeigt habe, besteht darin, dass er ohne eigene Mittel startet, mit einem Darlehen von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds, das gemäss unserem Beschluss durch den Bund verzinst wird. Ein solcher Fonds kann weder in der Privatwirtschaft noch beim Staat funktionieren, wenn er nicht über eigene Mittel verfügt. Die Zusatzfinanzierung, die jetzt beschlossen worden ist und wegen der Mehrwertsteuererhöhung auch die Hürde der Volksabstimmung noch überwinden muss, betrifft nur die Zusatzfinanzierung, macht aber mit dem gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates reduzierten Ansatz eine Entschuldung unmöglich. Somit startet der Fonds mit ganz erheblichen Schulden, aber ohne eigene Mittel.
Das produziert das altbekannte Problem: Was passiert, wenn die Mittel nicht reichen? Sie werden sehen, dass die Mittel voraussichtlich nicht reichen werden, wie das schon in der Vergangenheit der Fall war. Was wird passieren, wenn die Mittel für die Finanzierung der laufenden Ausgaben nicht reichen? Diese müssen finanziert werden, obwohl das entsprechende Geld nicht vorhanden ist, und es ist nicht klar, wer dafür eintritt. Es gibt dafür eine probate Lösung, wie sie bei der Arbeitslosenversicherung getroffen worden ist. Sie besteht darin, dass der Bund mittels Tresoreriedarlehen für den Ausgleich sorgen muss, wie es Ihnen die Minderheit beantragt. Es handelt sich dabei um rückzahlbare Darlehen, aber es sind Tresoreriedarlehen. Die Regelung ist klar, die Liquiditätsfrage bezüglich des Fonds ist geregelt.
Dieser Antrag knüpft an die Regelung bei der Arbeitslosenversicherung an, die noch zur Zeit aufgegleist wurde, als Bundespräsident Couchepin Vorsteher des EVD war; sie hat sich bis heute bewährt. Das wäre eine klare Regelung, um die IV mit der nötigen Liquidität zu versorgen.
Unabhängig vom Schicksal dieses Antrages ist es immerhin eine sehr zentrale Frage, wie dieser Entscheid betreffend die Trennung der Fonds gemeint ist.
Es ist ja die Logik der getroffenen Beschlüsse, dass der Bund für die
Lösung dieses Problems sorgen muss und dass es nicht die AHV sein kann, die in Zukunft für allfällige fehlende Mittel der IV aufkommen muss. Man kann sich vor diesem Problem nicht drücken; die IV braucht die nötigen Mittel. Sie braucht sie in Zukunft vor allem auch dann, wenn nach der Bestimmung in Artikel 79 Absatz 4 der Bestand an flüssigen Mitteln 50 Prozent der Jahresausgaben nicht mehr erreicht. Dann muss eine Lösung gefunden werden. Es ist nun der Bund, der für diese Lösung sorgen muss. Es kann nicht so sein, dass es nach der Trennung des IV-Fonds die AHV sein soll. Es gibt schon heute keine Rechtsgrundlage dafür, dass die AHV für diese Mittel, wenn auch nur in Form eines Darlehens, aufkommen muss; in Zukunft gibt es sie noch viel weniger.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen, weil sie eine Lösung will, die für die Zukunft tragfähig ist. Es ist vor allem wichtig festzuhalten, dass es nicht die AHV sein kann, die dafür aufkommen muss.