preparatory:AB 94480
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.
Die Regelung von Sondertatbeständen hat mit grossen Verkäufen zu tun, die gelegentlich anfallen könnten. Ich denke da, und Sie wahrscheinlich auch, vor allem an die Swisscom-Beteiligung. Bis jetzt haben wir solche Beteiligungen gemäss dem Finanzhaushaltgesetz gehandhabt; so wird es auch künftig sein. Sollte es aber zu einer grösseren Veräusserung in diesem Bereich kommen, ist das ein Tatbestand, der ohnehin gesetzlich zu regeln ist, vor der eigentlichen Behandlung von ausserordentlichen Einnahmen oder Ausgaben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir beispielsweise unsere Beteiligung an der Swisscom gewissermassen auf [PAGE 343] dem Budgetweg verkaufen oder veräussern; das ist einfach unvorstellbar.
Es ist im Übrigen heute schon so, dass wir die Umwandlung und die Umwidmung von Finanz- und Verwaltungsvermögen gemäss dem Finanzhaushaltgesetz handhaben. Diese Handhabung bleibt bestehen, daran wird gar nichts geändert. Hier geht es um die ausserordentlichen Ausgaben und um die ausserordentlichen Einnahmen, die in der Staatsrechnung auszuweisen sind. Ich kann die Gefahr, die hier seitens der Minderheit beschworen wird, nicht erkennen. Ich finde deshalb, es wäre sehr gefährlich, hier ein Ventil zu öffnen, um letztlich dann alle Einnahmen von Anfang an gewissermassen fix zu widmen.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.