preparatory:AB 96255
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Die vorliegende Änderung des ZGB ist eine umfangreiche, vielschichtige Vorlage aus dem Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechtes. Das Sachenrecht ist ein eher statisches Rechtsgebiet: Ein Grossteil der Regelungen stammt noch aus den Anfangstagen des ZGB; die letzte bedeutende Gesetzesänderung in diesem Bereich liegt bereits über vierzig Jahre zurück. Seither haben sich die Bedürfnisse der Praxis in einzelnen Teilbereichen stark gewandelt. Dem soll mit der vorliegenden Teilrevision Rechnung getragen werden.
Die Revision verfolgt dabei zwei Ziele, welche von der FDP-Liberalen Fraktion selbstredend unterstützt werden: Einerseits sollen die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immobiliarsachenrechtes verbessert werden, andererseits soll das Grundbuch als zeitgemässes Bodeninformationssystem noch besser Auskunft über Grundstücke geben. Der zentrale Punkt der Revision ist die Einführung des papierlosen Registerschuldbriefs. Neu soll der Schuldbrief alternativ als Papierschuldbrief - wie bisher - oder eben als Registerschuldbrief ausgestellt werden können. Durch den Verzicht auf die Ausstellung eines Wertpapiers entfallen die Kosten für die Ausstellung, die Aufbewahrung und die Übermittlung, und es besteht keine Gefahr mehr, dass der Schuldbrief verlorengeht, womit auch teure und langwierige Kraftloserklärungsverfahren entfallen. Die Einführung des Registerschuldbriefs wird also für die ganze Praxis Erleichterungen und mehr Sicherheit bringen.
Die weiteren Schwerpunkte der Revision betreffen das Bauhandwerker-Pfandrecht, neue Formerfordernisse und die Ausgestaltung des Grundbuchs zu einem zeitgemässen Bodeninformationssystem. Schliesslich soll auch die Gült, die nie eine praktische Geltung erlangte, formell aufgehoben werden.
Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die SVP-Fraktion nun auf ihren Nichteintretensantrag verzichtet, und sind guten Mutes, dass auch sie dann die Wohltaten dieser Vorlage einsieht und am Schluss zustimmt, auch wenn der eine oder andere Antrag von ihrer Seite kein Wohlgefallen findet. Denn Nichteintreten wäre in diesem Fall jetzt wirklich unverhältnismässig, weil man ja eben zu den einzelnen Revisionspunkten auch Anträge stellen kann.
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten.