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preparatory:AB 99144

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Zu Artikel 27: Hier ist eine Anpassung an die Strafprozessordnung angebracht worden, weil in der Prozessordnung das System mit dem Einzelgericht geändert wird. Es wird jetzt vorgesehen, dass die Strafkammern ausschliesslich mit drei Richtern oder Richterinnen entscheiden; nach geltendem Recht sind es drei oder wenn es eine beschuldigte Person verlangt, auch fünf. Von diesem Recht wurde aber bis anhin nie Gebrauch gemacht. Deshalb kommt man jetzt auf diese neue Regelung.