AS 2000 2481
Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz
Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz
vom 6. Oktober 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates und des Büros des Ständerates vom 25. August 2000 1 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 2000 2, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz vom 18. März 19883 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Taggeld Das Taggeld beträgt 400 Franken und wird für jeden Arbeitstag ausgerichtet.
Art. 9 Abs. 1 Die Zulage beträgt für die Ratspräsidenten 40 000 Franken, für die Vizepräsiden- ten 10 000 Franken.
Art. 10 Fraktionsbeiträge Der Grundbeitrag beträgt 90 000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 16 500 Franken.