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AS 2003 2659

Abkommen vom 22. November 1984 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Thailand über den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus

Abkommen vom 22. November 1984 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Thailand über den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus

SR 0.748.127.197.45; AS 1987 1649

Änderung des Anhangs In Kraft getreten durch Notenaustausch am 22. November 2000

Übersetzung1

Anhang Linienpläne Linienplan I Strecken, auf denen die von Thailand bezeichneten Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben können:

Abflugpunkte Zwischenlande- Punkte in der Schweiz Punkte darüber punkte hinaus

Punkte in Punkte Punkte in der Punkte darüber Thailand dazwischen Schweiz

Linienplan II Strecken, auf denen die von der Schweiz bezeichneten Unternehmen Luftverkehrsli- nien betreiben können:

Abflugpunkte Zwischenlande- Punkte in Thailand Punkte darüber punkte hinaus

Punkte in der Punkte Punkte in Punkte darüber Schweiz dazwischen Thailand

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2003-0681 2659

Luftverkehr. Abkommen mit Thailand AS 2003

Anmerkungen 1. Punkte auf allen der festgelegten Strecken können nach Belieben der bezeichne- ten Unternehmen auf allen oder einem Teil der Flüge ausgelassen werden, vorausge- setzt, dass die vereinbarten Linien auf der Strecke an einem Punkt im Gebiet der Vertragspartei beginnen, die das Unternehmen bezeichnet hat.

2. Jedes bezeichnete Unternehmen kann jede der vereinbarten Linien im Gebiet der

anderen Vertragspartei enden lassen.

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