AS 2006 369
Verordnung über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer
Verordnung über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer
Änderung vom 25. Januar 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 26. Januar 20051 über die Aufsichtskommission für die fliege- rische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militär- piloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3
2 Die Kommission setzt sich zusammen aus:
a. dem Kommandanten oder der Kommandantin des Lehrverbandes Flieger 31 der Luftwaffe;
3 DerKommandant oder die Kommandantin des Lehrverbandes Flieger 31 der
Luftwaffe amtet als Präsident beziehungsweise als Präsidentin.
II Diese Änderung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
25. Januar 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 512.272
2005-1839 369
Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen AS 2006 und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer