AS 2006 5273
Verordnung des VBS über das militärische Personal
Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers)
Änderung vom 12. Dezember 2006
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), verordnet:
I Die Verordnung des VBS vom 9. Dezember 20031 über das militärische Personal (V Mil Pers) wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 Bst. a
1 Als Berufsoffiziere, ausgenommen Berufsmilitärpilotinnen und -piloten, Berufs-
bordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure sowie Berufsbordfotografinnen und -foto- grafen, können ab Beginn der Grundausbildung Personen angestellt werden, die: a. einen Abschluss einer universitären Hochschule oder einen staatlich aner- kannten Abschluss einer Fachhochschule vorweisen, die Zulassungsbedin- gungen der ETH Zürich zum Bachelor-Studiengang Berufsoffiziere erfüllen oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 20022 (BBG) vorweisen;
Art. 7 Abs. 1 Bst. d
1 Als Berufsunteroffiziere können ab Beginn der Grundausbildung Personen ange-
stellt werden, die: d. einen Unteroffiziersgrad bekleiden;
Art. 11 Abs. 1
1 Die Grundausbildung für Berufsoffiziere, ausgenommen Berufsmilitärpilotinnen
und -piloten, Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure sowie Berufsbord- fotografinnen und -fotografen, besteht aus dem Bachelor-Studiengang Berufsoffizier an der ETH Zürich oder dem Diplomlehrgang oder der Militärschule 1 der Militär- akademie an der ETH Zürich nach der Verordnung vom 24. September 20043 über
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Militärisches Personal AS 2006
die Militärakademie an der ETH Zürich. Der Chef der Armee kann in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regel abweichen.
Art. 16 Abs. 3
3 Einsätze zur Friedensförderung erfolgen nach der Verordnung vom 2. Dezember
20054 über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menscherechte und die humanitäre Hilfe.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
12. Dezember 2006 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Samuel Schmid
4 SR 172.220.111.9
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