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AS 2007 521

Europäisches Übereinkommen über die Abschaffung des Visumszwanges für Flüchtlinge

Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Abschaffung des Visumszwanges für Flüchtlinge

SR 0.142.38; AS 1967 851

Geltungsbereich am 26. Januar 2007, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Polen* 20. April 2005 21. Mai 2005 Slowakei* 27. Januar 2005 28. Februar 2005 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite des Europarates : http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1967 854, 1971 414, 1982 2071,

1990 321 und 2004 4103.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/intrea/dbstv.html).

2007-0199 521

Abschaffung des Visumszwanges für Flüchtlinge. Europäisches Übereink. AS 2007

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