AS 2009 1133
Übereinkommen gegen Doping
Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
SR 0.812.122.1; AS 1993 1238
I Neufassung des Anhangs Anlässlich ihrer in Strassburg abgehaltenen achtundzwanzigsten Tagung vom 12. bis 13. November 2008 hat die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen die Neufassung des Anhangs beschlossen. Die Neufassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2009/Welt-Anti-Doping-Code: jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann beim Bundesamt für Sport,
2532 Magglingen, bezogen werden.
II Geltungsbereich am 26. Februar 2009, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten
Moldau* 27. Januar 2009 1. März 2009 Niederlande Niederländische Antillen 1. Januar 2009 1. Januar 2009 * Vorbehalte und Erklärungen Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sek- tion Staatsverträge, 3003 Bern bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1995 4421, 1998 880, 1999 2857,
2000 2584, 2002 473, 2003 2371, 2004 1307, 2005 1007 und 2007 4465.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/vertraege).
2009-0517 1133
Übereinkommen gegen Doping AS 2009
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