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AS 2009 3967

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 19. August 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II Diese Änderung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

19. August 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 431.012.1

2009-0864 3967

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

Anhang (Art. 1 Abs. 1, Art. 2, 3 Abs. 3)

Liste der statistischen Erhebungen2

Die Statistiken mit den Nummern 14, 15, 16, 26, 32, 41, 49, 51, 53, 55, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 80, 88, 104, 106, 107, 109, 110, 117, 122, 128, 137, 153, 156, 162, 169 wurden geändert.

1. Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausgewählte Angaben aus Personen- registern über Bestand und Bewe- gungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Bevölkerung sowie der nichtständigen ausländi- schen Bevölkerung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Bundesamt für Migration, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

2 Im Rahmen der aktuellen Revision wurde der Anhang mit einem Titel versehen und aus Gründen der Lesbarkeit vollständig durchnummeriert. Die konsolidierte Fassung in der SR erhält gleichzeitig ein Inhaltsverzeichnis.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

2. Statistik der Geburten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin bzw. von der Hebamme direkt an das Bundes- amt für Statistik.

2. Rückfragen von Statistikstellen,

Forschern oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin weiter- leiten. Für medizinische For- schungen dürfen die Erhebungs- papiere der Totgeborenen in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwanger- schaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt sowie Angaben, die eine Verbindung mit der Statistik der Geburten und der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser ermöglichen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Ärzte/Ärztinnen und Hebammen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und

gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Auf- sichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

5. Statistik der Adoptionen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: –

3972

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

6. Statistik der Heiraten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: –

3974

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

8. Statistik der Scheidungen, Trennungen, Ungültigerklärungen von

Ehen und Klageabweisungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen an das BFS) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Gerichte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

9. Statistik der aufgelösten Partnerschaften

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Politische Direktion des Eid- genössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin direkt an das BFS.

2. Stehen Todesfälle im Zusammen-

hang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Melde-Ver- ordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) der Auskunfts- oder Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das Bundesamt für Gesundheit darf die Personen- daten nicht weitergeben. Es ver- nichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

3. Für die medizinische Forschung

dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.

4. Rückfragen von Statistikstellen,

Forschenden oder Forschungsstel- len kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin weiter- leiten.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

11. Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Weg- und zugewanderte Personen nach Herkunftsort oder -land, Zielort oder -land sowie demografischen und sozioökonomischen Merkmalen der Personen und ihrer Angehörigen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Das Bundesamt kann mit Kantonen, bei denen die Anforderungen für die Mitteilung von Einzelangaben noch nicht erfüllbar sind, während einer Übergangszeit Sonderregelungen treffen.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

12. Statistik der soziodemografische Biografien

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführen der Daten auf anonymer Personenbasis der eid- genössischen Volkszählungen und der Zivilstandsereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewegung ein- schliesslich Zusammenführen der beiden Datenquellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich bzw. alle 10 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Name der politischen Gemeinde (mit Gemeinde-Nr.), Gliederung nach Kantonen und Bezirken. Neu entstandene politische Gemeinden, aufgehobene politische Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössische Vermessungsdirektion Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

3981

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Name der Staaten und Gebiete (mit BFS-Nr.), Gliederung nach Regio- nen und Kontinenten, unselbstständige Gebiete nach Kontinenten, alle Gebiete nach Kontinenten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

3982

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushalts- mitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haushalten, telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufein- anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

16. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung – Ausländerstichprobe

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere sozio- demografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe von Personen aus dem Zentralen Migrationsinformations- system (ZEMIS), telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, Bundesamt für Migration Besondere Bestimmungen: Die Ausländerstichprobe wird als Ergänzung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) mit dem Fragenkatalog der SAKE durchgeführt; die Personen werden in vier aufeinanderfolgenden Inter- views befragt; die Wiederverwen- dung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausge- henden Interviews ist erlaubt.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere sozio- demografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, Einkommen, Beiträge sowie Renten und Leistungen der Sozialversicherungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Informationen aus folgenden Datenquellen: Schweize- rische Arbeitskräfteerhebung, Register der Sozialversicherungen Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Arbeitslosenversicherung (AVAM/ASAL), Bundesamt für Sozialversicherungen, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

18. Beschäftigungsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Arbeitszeit, Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen, Beschäftigungs- lage und Beschäftigungsaussichten, Anzahl offene Stellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Inhalt der Gesamtarbeitsverträge, Tariflöhne, Minimallöhne, Ergebnisse der Lohnverhandlungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre (Lohnverhandlungen jährlich) Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen

Erhebungsorgan: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung Erhebungsgegenstand: Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Ver- sicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburts- datum, Zivilstand, Staatsangehörig- keit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeits- vertrages) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Versicherer der Branche Unfall- versicherung Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS (verantwortlich für die Erstel- lung der Statistik) Besondere Bestimmungen: –

3988

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

21. Lohnstrukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale Art der Erhebung und Repräsentative Stichprobe Erhebungsmethode: Befragte: Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffent- lichen Rechts und andere öffentlich- rechtliche Körperschaften Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

3989

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und

Unternehmensregisters (BUR)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lehrlinge; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Ausland- verflechtung, Aussenhandel; Rechts- form, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unter- nehmen oder Arbeitsstätten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts- stellen, Gemeinden, Verbände

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachfüh- rung des Betriebs- und Unterneh- mensregisters verwendet. In Abwei- chung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unter- nehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordne- ten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

23. Betriebszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors mit Ausnahme der Landwirtschaft Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 30. September 2008 Periodizität: Alle drei bis vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Amtsstellen, Gemeinden (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordne- ten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

24. Betreibungs- und Konkursstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Konkurseröffnungen, -erledigungen und Nachlassverträge; Konkursverluste in Franken; Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzug und Verwertungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

25. Statistik der Produzenten- und Importpreise

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Preise ab Produzent und ab Zoll Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter

Verbraucherpreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Entwicklung der Konsumentenpreise von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Liegen Verkaufsdaten in elektroni- scher Form vor, so sind die Befrag- ten verpflichtet, diese in der benötig- ten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

27. Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Hauseigentümer, Vermieter, Mieter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Erhebung im Rahmen des Landes- indexes

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Statistikerhebungsverordnung AS 2009

28. Statistik der Mietpreise, Strukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe zur Ermittlung gesamtschweizerischer und regionaler Resultate Befragte: Hauseigentümer/innen, Vermie- ter/innen, Mieter/innen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

3997

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

29. Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Die für die Verwender (private Haushalte, öffentlicher Sektor, Unternehmen) massgebenden Preise von Konsum- und Investitionsgütern Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die Erhebung erfolgt in Zusammen- arbeit mit der Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der EU und den beteiligten Ländern

3998

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

30. Schweizerischer Baupreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bau- werkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmungen, Banken, Versiche- rungen, Architekten und Ingenieure Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Halbjährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Bauwirtschaft Besondere Bestimmungen: –

3999

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

31. Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben über Produktion, Aufträge, Umsätze und Fertigwarenlager Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft Besondere Bestimmungen: –

4000

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen Befragte: Unternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4001

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wertmässige Umsätze in Detail- handel und verwandten Wirtschafts- zweigen nach Produktegruppen, Verkaufsfläche, Zahl der Beschäftigten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Voll- erhebung bei grösseren Unternehmen Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: In mehrjährigen Abständen Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: –

4002

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

34. Haushaltsbudgeterhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einnahmen und Ausgaben von privaten Haushalten, Mengen- verbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Spar- verhalten, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4003

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen

(Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen der Haushalte und ihrer Mitglieder, Indikatoren zu den Lebens- bedingung-en, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere sozio- demografische und sozio- ökonomische Merkmale zur Bewer- tung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haus- halten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Daten- erhebung aus Steuer- und Sozialver- sicherungsregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) und Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV (Registererhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Obligatorisch für steuerpflichtige natürliche Personen (Registererhe- bung) und für Personen, die AHV- Beiträge einzahlen oder beziehen (Registererhebung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Sozialversicherungen, Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhe- bung teilnehmen, dürfen Personenbe- zeichnungen und Antworten aus dem Vorjahr wiederverwendet werden.

4004

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

36. Versicherungsprämienindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Prämien und Strukturdaten von Privat- und Sozialversicherungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Versicherer, Branchenorganisatio- nen, Verwaltungsstellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: –

4005

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Arbeitskräfte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebs- strukturdaten. Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, koordiniert mit der Erhebung zur Umsetzung agrar- politischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Daten- verordnung vom 7. Dez. 1998; SR 919.117.71). Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Grunderhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Alle zwei bis drei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: Die Kantone liefern die administrati- ven Daten zur Statistik bis spätestens 30. November jedes Kalenderjahres.

4006

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

38. Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes

Erhebungsorgan: Geschäftsstelle des Schweizerischen Bauernverbandes Erhebungsgegenstand: Synthesestatistik der Produktion und des Verbrauchs von Fleisch sowie des Fleischmarktes Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Direkterhebung der Schlachtungen auf der Basis einer Stichprobe von Unternehmen Befragte: Schlachtbetriebe, Kantonale Veterinärdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich (Statistik der Schlachtungen) Jährlich (Bilanz des Fleischmarktes) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Veterinärwesen, kantonale Veterinärdienste Besondere Bestimmungen: –

4007

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen der Betriebe – ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Einnahmen, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung. Bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungs- grundlagen entnommen Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantons- forstämter, Kreis- und Revierförster, Forstbetriebsleiter Besondere Bestimmungen: –

4008

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung 2007–2011

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung im Jahr 2008, Stich- proben in den Jahren 2009–2012 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle 5 Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben- erhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt Besondere Bestimmungen: –

4009

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

41. Bau- und Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten; zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Bauherren, Architekten, Unter- nehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Ab Erhebungsjahr 2010 vierteljähr- lich in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Mai

2000 über das eidgenössische

Gebäude- und Wohnungsregister, (SR 431.841) in der Fassung der Änderung vom 21. November 2007 [AS 2007 6719 6733]; gültig ab 1. Januar 2010. Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden Besondere Bestimmungen: Die Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik auch die zur Nach- führung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters notwendigen Angaben zu liefern, soweit diese dem BFS nicht aus anderen Quellen bekannt sind (Art. 7 Abs. 2 und 3 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidge- nössische Gebäude- und Wohnungs- register; SR 431.841). Enthält auch Auskünfte gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Raumplanungs- verordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1).

4010

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

42. Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl und Merkmale der bau- bewilligten, sich im Bau befind- lichen und fertig erstellten Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Bauherren Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4011

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43. Zählung der leerstehenden Wohnungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl und Merkmale leerstehender Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eigentümer/innen, Liegenschafts- verwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: –

4012

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44. Beherbergungsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ankünfte und Logiernächte der Gäste nach Herkunftsländern, Beherbergungskapazität und durch- schnittliche Einnahmen pro Nacht Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung bei Besitzern und Leitern der Betriebe Befragte: Besitzer/innen und Leiter/innen von Hotels, Kurbetrieben, Jugendherber- gen, Zelt- und Wohnwagenplätzen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Ab Januar 2005 Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, touristische Verbände Besondere Bestimmungen: –

4013

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45. Fremdenverkehrsbilanz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben der Schweiz im grenz- überschreitenden Fremdenverkehr Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebungen Befragte: Tourismusunternehmen und -organisationen, Organisationen der Wirtschaft und Anbieter touristischer Güter und Dienst- leistungen, Einzelpersonen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Nationalbank Besondere Bestimmungen: –

4014

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46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Strassenverkehrsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich und jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –

4015

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

47. Strassenfahrzeugbestand

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Strassenverkehrsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –

4016

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

48. Gütertransporte auf der Strasse

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Inländische schwere Sachentrans- portfahrzeuge; Leistungen (Kilo- meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Ablade- orte, Leerfahrten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung auf dem Korrespondenz- weg oder mittels Internet-Befragung, basierend auf dem Eidgenössischen Fahrzeughalterregister des Bundes- amts für Strassen. Auswertung der LSVA-Daten und Fahrtenschreiber Befragte: Halter/innen von inländischen schweren Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –

4017

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Sachentransportfahrzeuge mit aus- ländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Aus- wertung der LSVA-Daten Befragte: Führer/innen von ausländischen Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumplanung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: –

4018

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale und kommunale Polizei- stellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen, Kantone, Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4019

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51. Strassenrechnung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Strassenkörperschaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobenerhebung Befragte: Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Korporationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Gemäss Bundesgesetz vom 22. März

1985 über die Verwendung der

zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV; SR 725.116.21)

4020

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Grenzüberquerende Motorfahrzeuge nach Herkunft Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zählung Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung Besondere Bestimmungen: –

4021

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

53. Statistik des öffentlichen Verkehrs

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Technische Angaben, Fahrzeuge, Betriebs- und Verkehrsleistungen, Personalbestand und Finanzen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –

4022

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

54. Eisenbahnrechnung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausgaben und Einnahmen sowie Anlage- und Abschreibungs- rechnungen der Bahnunternehmen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr und Infrastruktur Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Bahnunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –

4023

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenz- übergängen der Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung Befragte: Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Eidgenössische Zoll- verwaltung, im Fernverkehr tätige Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: –

4024

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

56. Pensionskassenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Charakteristik, Reglement (Finanzierung und Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezüger) der Vorsorgeeinrichtungen sowie buch- haltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung/Vollerhebung Befragte: Berufliche Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, die im Rahmen der gesamten beruflichen Vorsorge lediglich einzelne Teilauf- gaben übernehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich / alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Sozialversicherungen Besondere Bestimmungen: –

4025

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

57. Neurentnerstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Renten- bezüge der 1. Säule Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und Zentrale Ausgleichs- stelle (ZAS) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2005 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Sozialversiche- rungen, Zentrale Ausgleichsstelle Besondere Bestimmungen: –

4026

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klient/innen. Angaben zu den Klient/innen. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung. Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone

4027

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kostendeckungsgrades, der Wirt- schaftlichkeit und der Qualität der Leistungen (Art. 22a Abs. 1 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Preisüberwacherin oder der Preisüberwacher verwendet diese Daten zur Erfüllung der Auf- gaben nach Artikel 4 des Preis- überwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (PüG; SR 942.20). Die kantonalen Gesund- heitsdirektionen, die mit der Durch- führung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung des KVG betraut sind, können diese Daten verwenden, soweit es für die Erfüllung der ihnen nach dem KVG übertragenen Aufgaben erforderlich ist (Art. 84 KVG). Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Diese nach Artikel 22a des Bundes- gesetzes über die Krankenversiche- rung (KVG) erhobenen Daten wer- den gemäss den Vorgaben des Gesetzes den in Artikel 22a Absatz 3 aufgelisteten Adressaten zur Verfü- gung gestellt und durch das Bundes- amt für Gesundheit auf Stufe Leis- tungserbringer veröffentlicht (Verordnung über die Krankenver- sicherung, KVV, Art. 31).

4028

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

59. Krankenhausstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Leistungsangebot, Ausbildungs- möglichkeiten, Betten, Pflegetage und Leistungen; Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben; Zahl und Struktur der Beschäftigten und Patient/innen; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebser- gebnis, Defizitdeckung und Anlage- buchhaltung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem Bundesamt Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Diese nach Artikel 22a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Kranken- versicherung (KVG) erhobenen Daten werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den in Artikel 22a, Absatz 3 aufgelisteten Adressaten zur Verfügung gestellt und durch das Bundesamt für Gesundheit auf Stufe Leistungserbringer veröffentlicht (Verordnung über die Krankenver- sicherung, KVV, Art. 31).

4029

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

Ab der Erhebung 2011 (die Daten des Jahres 2010 betreffend) wird der Erhebungsgegenstand an die VKL (SR 832.104) angepasst gemäss deren Teilrevision mit Inkrafttreten per 1. Januar 2009. Die Erhebung wird insbesondere umfassen: die Kostenträgerrechnung, die Erlösträ- gerrechnung, die Lohnbuchhaltung sowie Angaben zu den einzelnen Beschäftigten, zur Struktur der Belegärzte, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung. Zusätzlich werden die Geburtshäuser befragt. Die Erhebung

2010 (die Daten 2009 betreffend)

wird wie bis anhin durchgeführt.

4030

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Organisationen nach Rechtsformen, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klienten; Betriebsrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Organisationen, welche Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Ab der Erhebung 2011 (die Daten des Jahres 2010 betreffend) werden zusätzlich Selbstständigerwerbende befragt, die Leistungen erbringen, welche unter Artikel 7 der Kranken- pflege-Leistungsverordnung KLV (SR 832.112.31) fallen und die mindestens 50 % der Leistungen (Stunden) bei den Kundinnen und Kunden «zuhause» erbringen, befragt.

4031

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

61. Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale der Patienten, Diagnosen, Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Leistungspositionen) nach Leistungserbringern und anordnen- den Stellen, Kosten, Selbstbehalte, Franchisen, Angaben über Versiche- rungstyp, Personalausstattung der Leistungserbringer: Anzahl, Qualifikationen, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kranken- und Unfallversicherer, Leistungserbringer Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: BAG Besondere Bestimmungen: Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der ambulanten Leistungserbringer, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kosten- deckungsgrades, der Wirtschaftlich- keit und der Qualität der Leistungen (Art. 22a Abs. 1 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenver- sicherung, KVG; SR 832.10).

4032

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifika- tion der Krankheiten (ICD),

10. Revision, die diagnostischen und

operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schwei- zerischen Ausgabe der amerikani- schen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Diese nach Artikel 22a des Bundes- gesetzes über die Krankenversiche- rung (KVG; SR 832.10) erhobenen Daten werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den in Artikel 22a, Absatz 3 aufgelisteten Adressaten zur Verfügung gestellt und durch das Bundesamt für Gesundheit auf Stufe Leistungserbringer veröffentlicht (Verordnung über die Krankenver- sicherung, KVV, SR 832.102, Art. 31). Ab der Erhebung 2011 (die Daten des Jahres 2010 betreffend) werden zusätzlich die Geburtshäuser befragt

4033

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische

Gesundheitsbefragung (SGB)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Gesund- heitsverhalten, Prävention, Behinde- rungen und gesundheitliche Belas- tungen, Angebot und Inanspruch- nahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2012 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute; Gemeinden, Kantone und regionale Statistik- stellen Besondere Bestimmungen: –

4034

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten

Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Hospitalisation, Diagnose- und Operationscodes, fakturierter Betrag von stationär oder ambulant behandelten Personen, Leistungen nach TARMED-Position von ambulant behandelten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Indirekte Teilerhebung und Ver- knüpfung mit Daten der Medizini- schen Statistik der Krankenhäuser. Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (CaseMix- Office) auf elektronischem Weg übermittelt. Befragte: Organisation der Tarifpartner und Kantone (CaseMix-Office) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen:

4035

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

65. Statistik des legalen Schwangerschaftsabbruchs

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Durchgeführte Schwangerschafts- abbrüche mit den Merkmalen Wohn- kanton (zivilrechtlicher Wohnsitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs. Weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden. Befragte: Ärztinnen und Ärzte der eingriffs- berechtigten Praxen und Spitäler Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Erhebung: Laufend Periodizität der Berichterstattung: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärztliche Dienste Besondere Bestimmungen: –

4036

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Artikel 11 Absatz 2 des Fortpflanzungsmedi- zingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemo- grafische Merkmale der Behandelten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers Befragte: Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Arti- kel 8 FMedG Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Erhebung: − Periodizität der Berichterstattung: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilligungsbehörde) Besondere Bestimmungen: –

4037

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Empfänger kantonaler und kommu- naler bedarfsabhängiger Leistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe der Gemeinden Vollerhebung in den Gemeinden auf Jahresbasis Befragte: Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversiche- rungen, Staatssekretariat für Wirt- schaft, Bundesamt für Migration Besondere Bestimmungen: –

4038

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Personen des Flüchtlings- und Asyl- bereichs, die Sozialhilfe beziehen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung und Stichprobe Befragte: Von den Kantonen mit der Aus- richtung der Sozialhilfe beauftragte Organe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Ein- bis zweimal jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen Besondere Bestimmungen: –

4039

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

69. Personen in Ausbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schüler/innen Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach Berufsbildungsgesetz vom

13. Dez. 2002, SR 412.10).

Schulische, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.

4040

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

70. Bildungsabschlüsse

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufs- maturitäten, Lehrabschlüsse, Abschlüsse an Handels- und Fach- mittelschulen) sowie Abschlüsse auf der Tertiärstufe (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung und Forschung für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), Eidgenössische Berufs- maturitätskommission (EBMK) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Schulen, Verbände Besondere Bestimmungen: –

4041

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

71. Lehrkräfte

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Lehrkräfte (demografische Merk- male, Status, Ausbildung) und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hoch- schulen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Schulen Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.

4042

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

72. Schweizerische Studierendendatei SHIS

(Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hoch- schulstudien vor einer extra- universitären Instanz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, laufend für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

4043

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; Hoch- schule; Studiensemester; Studien- kategorie, Studienstufe und Studien- gang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studien- gang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtanzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studien- berechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.

4044

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und

Hochschulabsolventen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbs- verlauf unter besonderer Berück- sichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufs- biografischer Werdegang Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizerischen Register der Studierenden SHIS Befragte: Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhoch- schulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4045

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizeri- schen Register der Studierenden SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle drei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4046

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

75. Stipendien und Darlehen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden, weitere Institutionen, die Ausbildungs- beihilfen vergeben Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.

4047

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Leistungen der in den schweizeri- schen Hochschulen beschäftigten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen Besondere Bestimmungen: –

4048

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

77. Statistik der Hochschulfinanzen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Staatssekretariat für Bildung und Forschung Besondere Bestimmungen: –

4049

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung und

in den kantonalen Verwaltungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundes- verwaltung und in den kantonalen Verwaltungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung (via ARAMIS) Befragte: Bundesämter und kantonale Verwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch für die Bundes- verwaltung Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4050

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung ein- gesetzte finanzielle und personelle Mittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Privatunternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen Besondere Bestimmungen: –

4051

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

80. Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angebot, Nutzung und ökonomische Bedeutung der Massenmedien sowie der Informations- und Kommunika- tionstechnologien Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung von Indikatoren aus verschieden Datenquellen. Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, welche Statistiken im Bereich Medien und Informations- und Kommunikations- technologien erstellen Besondere Bestimmungen: –

4052

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

81. Statistik des Kulturverhaltens

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Frequenz der Teilnahme an kulturel- len Aktivitäten, eigene Kulturaktivi- täten, Motivation, Anreize, Hürden, Zufriedenheit, Meinung usw. der Schweizer Bevölkerung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle 3–4 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Befragungs- institute Besondere Bestimmungen –

4053

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

82. Schweizerische Bibliothekenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung sowie Stichproben- erhebung, Internet-Befragung Befragte: Bibliotheken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Anfang März bis Mitte April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institut für Verwaltungsmanagement der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften Besondere Bestimmungen: –

4054

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

83. Film- und Kinostatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produktion, Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen, Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Förderung von Schweizer Filmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Produktions-, Verleih- und Kino- unternehmen, Pro Cinema Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Pro Cinema und weitere Organisationen der Filmbranche Besondere Bestimmungen: –

4055

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

84. Nationalratswahlen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Wahljahre Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei Besondere Bestimmungen: –

4056

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

85. Kantonale Wahlen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4057

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

86. Eidgenössische Volksabstimmungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abstimmungsergebnisse der Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei Besondere Bestimmungen: –

4058

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

87. Polizeiliche Kriminalstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Widerhandlungen gegen Strafbe- stimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts sowie Tat- merkmale; nicht strafbare, polizeilich relevante Ereignisse mit Zusatzin- formation; Beschuldigte und Opfer mit soziodemografischen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Polizeistellen der Kantone und des Bundes Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Polizeistellen der Kantone und des Bundes Besondere Bestimmungen: –

4059

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

88. Strafurteilsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtskräftig verurteilte und im Strafregister eingetragene Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Einzelrichter und Strafgerichte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz Besondere Bestimmungen: –

4060

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

89. Jugendstrafurteilsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Jugendgerichtsbehörden und weitere zuständige kantonale Behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Institutionen der Jugend- strafrechtspflege Besondere Bestimmungen: –

4061

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

90. Erhebung über die Untersuchungshaft

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Bestand der Personen in Unter- suchungshaft Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheits- entzugs Besondere Bestimmungen: –

4062

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

91. Strafvollzugsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifika- tionscode, soziodemografische Merkmale, Merkmale von Ein- und Austritt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen des Straf- und Mass- nahmenvollzugs Besondere Bestimmungen: –

4063

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anlage und Kapazität, Aufgaben und Konzepte, Personal sowie Angebot in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Betreuung und Behandlung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Regional-, Amts-, Bezirks-, Untersuchungsgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen des Freiheitsentzugs Besondere Bestimmungen: –

4064

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Straf- gesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, soziodemographische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäfti- gungssektoren Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugs- behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden Besondere Bestimmungen: –

4065

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle zu einer unbedingten Freiheits- strafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch über- wachten Strafvollzug verbüssen; Identifikationscode, soziodemo- grafische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch überwachten Strafvollzugs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Vollzugsbehörden, Bundesamt für Justiz Besondere Bestimmungen: Bewilligung des Bundesrates an die Kantone zur Durchführung des elektronisch überwachten Strafvoll- zugs

4066

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

95. Opferhilfestatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle Kontakte mit einer Opferhilfe- beratungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genug- tuungsleistung ersucht haben; sozio- demografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädi- gungs- und Genugtuungsbehörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Ende des Jahres Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4067

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

96. Bewährungshilfestatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Klientenbestände und -bewegungen; personelle und finanzielle Ressourcen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung von auf kantonaler Ebene aggregierten Daten Befragte: Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Februar Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Vereinigung der Bewährungshilfe Besondere Bestimmungen: –

4068

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

97. Strafverfahrensstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Personen, die von einem Straf- verfahren betroffen sind, dessen Eröffnung und Abschluss im Straf- register gemeldet werden; Identifikationscode, sozio- demografische Merkmale, Straftaten; Abtretung und Abschlussart des Strafverfahrens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Strafregister Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz Besondere Bestimmungen: –

4069

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

98. Strukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungs- gesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungs- programms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen; schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form Registererhebungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Aufstockungsmöglichkeit: Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten sowie Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember bis März Periodizität: Jährlich mit Stichtag 31. Dezember Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4070

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

99. Basiserhebung der Personen und der Haushalte

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Regis- terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbe- wegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständi- gen schweizerischen und ausländi- schen Wohnbevölkerung, der nicht- ständigen ausländischen Wohn- bevölkerung und der Wohn- bevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4071

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

100. Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszäh- lungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungs- programms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Registererhebung Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bauäm- ter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4072

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4073

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

102. Thematische Erhebung zum Bereich Familien und Generationen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2013 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4074

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

103. Thematische Erhebung zum Bereich Sprache, Religion und Kultur

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zuge- hörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4075

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr:

Mikrozensus Mobilität und Verkehr

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abon- nementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeit- aufwand, Fahrtzwecke, benötigte Verkehrsmittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; ergänzende schriftliche Befragung möglich Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus- halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bun- desamt für Sport, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Befragungs- institute Besondere Bestimmungen: –

4076

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

105. Omnibus-Erhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 3000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: März bis Juni Periodizität: nach Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4077

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

106. Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zuständige Dienststellen in den Kantonen sowie beim Bund Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle 1 bis 2 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Migration, Bundes- amt für Sozialversicherungen, Eid- genössische Finanzverwaltung Besondere Bestimmungen: –

4078

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

107. Erhebung der Umweltschutzausgaben

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung für grosse und reprä- sentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen Befragte: Unternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4079

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

108. Statistik der Auslandschweizer

Erhebungsorgan: Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Erhebungsgegenstand: Aufenthaltsort, Doppelbürgerschaft, Geschlecht, Stimmrecht sowie weitere soziodemografische Angaben über die im Ausland bei schweizerischen Vertretungen immatrikulierten Schweizerinnen und Schweizer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Konsularische und diplomatische Vertretungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4080

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und

an andere Länder des Südens und des Ostens

Erhebungsorgan: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Erhebungsgegenstand: Leistungen (Entwicklungszusam- menarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Ent- wicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens, an schweizerische Organisationen oder direkt einbezahlte Beiträge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, schriftliche Befragung Befragte: Kantone und Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung – Periodizität: Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und allen Gemeinden der Schweiz; jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten Mitwirkende bei der Durchführung: Direkter Versand, Hilfe einer exter- nen Fachkraft für die Datenauswer- tungen Besondere Bestimmungen: –

4081

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an

Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens

Erhebungsorgan: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Erhebungsgegenstand: Leistungen (Entwicklungszusam- menarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens (Erhebung von privaten Spenden ohne öffentliche Beiträge) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, schriftliche Befragung Befragte: Private Hilfsorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Direkter Versand, Hilfe einer exter- nen Fachkraft für die Datenauswer- tungen Besondere Bestimmungen: Die einzelnen Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert.

4082

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

111. Industrieholzerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Einkauf, Verbrauch und Lager von Industrieholz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Februar–März Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4083

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

112. Eidgenössische Jagdstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Bestand und Abschuss von wild- lebenden Tieren, Fallwild Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zählungen/Schätzungen Befragte: Kantonale Jagdverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4084

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

113. Fischereistatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Bestand, Fang und Besatz von Fischen und Krebsen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung (Fang, Besatz), Teilerhebung (Bestand) Befragte: Kantonale Fischereiverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4085

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebs- wirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe, elektronische Datenüber- nahme aus analytischer Buchhaltung Befragte: Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Verband «Waldwirtschaft Schweiz» Besondere Bestimmungen Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband «Waldwirtschaft Schweiz» die Daten und stellt diese dem BFS zu.

4086

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

115. Abfallstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Siedlungsabfälle und ihre Behandlung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Verbrennungsanlagen, Deponien Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Umweltschutzfachstellen Besondere Bestimmungen: –

4087

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

116. Sonderabfallstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Sonderabfälle und ihre Behandlung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind. Befragte: Entsorgungsunternehmen von Sonderabfällen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Umweltschutzfachstellen Besondere Bestimmungen: –

4088

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

117. Treibhausgasinventar

Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlen- wasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Abgeleitete Statistik aus Gesamt- energie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forststa- tistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6 Befragte: Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische For- schungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Eidgenössische For- schungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Bundesamt für Landwirt- schaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport, private Auftrag- nehmer, Fachverbände Besondere Bestimmungen: Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

4089

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

118. Infektionskrankheiten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung von Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Hepatitis A, B, usw.) mit Angaben zur Person, Klinik, zur Diagnostik und Epidemiologie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Ärzte und Laboratorien Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärzte Besondere Bestimmungen: Bundesgesetz vom 18. Dezember

1970 über die Bekämpfung über-

tragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101), Verordnung vom 13. Januar 1999 über die Meldung übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.141.1)

4090

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten

Personen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zehn Personendosimetriestellen (ungefähr 60 000 Personen) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4091

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

120. «Drogenberichte» der Kantone

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Tätigkeit der Kantone in der Sucht- prävention und -betreuung; Lage der Suchtprobleme in den Kantonen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Direktionen des Gesundheitswesens Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4092

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

121. Sentinella

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzten über verschiedene, ins- besondere infektiöse Krankheiten (z.B. Grippe, Masern) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Fakultäre Instanz für Allgemein- medizin der Universität Bern Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

4093

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Kom- plikationen häufiger Erkrankungen bei hospitalisierten Kindern (konge- nitale Röteln, akute schlaffe Läh- mung, hämorrhagisch-urämisches Syndrom usw.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: Artikel 1, 3 und 27 des Epidemien- gesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie Artikel 10 und

16 der Melde-Verordnung vom

13. Januar 1999 (SR 818.141.1)

4094

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

123. Statistik der Prämienverbilligung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Besondere Bestimmungen: –

4095

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

124. Nationale Methadonstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Angaben zur Person (sozio- demografische Grundmerkmale), zur Methadonsubstitution, zu früheren Substitutions- behandlungen und zum aktuellen Drogenkonsum Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonsärzte und -ärztinnen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4096

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

125. Erhebung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen

zum Thema «Cannabis»

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Einstellungen und Erwartungen von Jugendlichen zum Gebrauch, zur Verfügbarkeit und zu den Risiken von Cannabis Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung, Longitudi- nalstudie (Kohortendesign) Befragte: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 und 29 Jahren Auskunftspflicht: Fakultativ Zeitpunkt der Durchführung: 2004 und 2007 Periodizität: – Mitwirkende bei der Durchführung: Private Forschungsinstitute, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogen- probleme Besondere Bestimmungen: –

4097

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

126. Krankenversicherungsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Versichertenbestand, Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenkassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4098

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

127. Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen

Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Betriebsrechnungen und weitere Angaben der Versicherer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Unfallversicherer Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4099

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Gesundheitsverhalten und Konsum- gewohnheiten von Schulpflichtigen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung Befragte: Schweizerische Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5–9 Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1986 Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Fachstelle für Alko- hol- und andere Drogenprobleme, WHO-Europe (Kopenhagen) Besondere Bestimmungen: –

4100

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

129. Statistik der beruflichen Vorsorge

Erhebungsorgan: Bundesamt für Sozialversicherungen Erhebungsgegenstand: Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungs- änderungen sowie mit Revisions- vorhaben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Bei Bedarf Periodizität: – Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: –

4101

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Stellungspflichtige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Aushebungsorgane Besondere Bestimmungen: –

4102

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Statistikverbund Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: 2004–2007 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG Besondere Bestimmungen: –

4103

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»

Erhebungsorgan: Kommission für die «ch-x» Erhebungsgegenstand: Sozialwissenschaftliche Frage- stellungen, insbesondere aus der Bildungsforschung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Rekruten: schriftliche Befragung; repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten Befragte: Rekruten sowie rund 2000 20-jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Zweijährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten Besondere Bestimmungen: –

4104

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Erhebungsorgan: Bundesamt für Justiz Erhebungsgegenstand: Ferienwohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Grundbuchämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Bewilligungsbehörden Besondere Bestimmungen: –

4105

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz

Erhebungsorgan: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen Erhebungsgegenstand: Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Aufsichtsbehörden im Zivilstands- wesen, Zivilstandsämter, BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4106

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

135. Statistik der Drogentoten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Polizei Erhebungsgegenstand: Den Zentralstellendiensten von den kantonalen Polizeistellen gemeldete Drogentote, epidemiologische Analyse Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Gesundheit, BFS Besondere Bestimmungen: Die Daten werden dem BFS im Rahmen der Todesursachenstatistik zur Verfügung gestellt

4107

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

136. Berichterstattung der in der Schweiz tätigen

Versicherungsunternehmen

Erhebungsorgan: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Erhebungsgegenstand: Jahresrechnung der Versicherungs- unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4108

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

137. Finanzstatistik der öffentlichen Verwaltungen

Erhebungsorgan: Eidgenössische Finanzverwaltung Erhebungsgegenstand: Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Verwaltungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Voll- und Teilerhebungen Befragte: Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen, kantonale Statistikämter Besondere Bestimmungen: –

4109

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

138. Statistik der direkten Bundessteuer

Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Erhebungsgegenstand: Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden sowie Einkommens- bzw. Gewinnstufen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

4110

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

139. Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten

nach Gemeinden

Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Erhebungsgegenstand: Steuererträge und Kopfquoten der natürlichen und juristischen Personen nach Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

4111

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

140. Steuerbelastung in der Schweiz

Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Erhebungsgegenstand: Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung aufgrund der kantona- len und kommunalen Steuergesetze Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: –

4112

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik

Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Erhebungsgegenstand: Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: –

4113

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

142. Aussenhandelsstatistik

Erhebungsorgan: Eidgenössische Zollverwaltung Erhebungsgegenstand: Importe und Exporte von Waren- mengen und -werten nach Zolltarif- positionen, Herkunfts- und Bestimmungsländern Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Importeure, Exporteure, Spediteure Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die Ein- und Ausfuhren werden in Abweichung zu Artikel 10 nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchszolltarifs (SR 632.10 Anhang) veröffentlicht. Im Einzelfall können gewisse Zahlen zusammen- gefasst werden.

4114

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

143. Transitstatistik

Erhebungsorgan: Eidgenössische Zollverwaltung Erhebungsgegenstand: Transit der Waren nach Menge, aufgeschlüsselt nach Produkte- gruppen, Land, Verkehrszweigen und Übertrittszonen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Auswertung von Transport- oder Transitdokumenten Befragte: Bahntransit: Bahnunternehmen; Strassentransit: Zollmeldepflichtige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4115

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

144. Mineralölsteuerstatistik

Erhebungsorgan: Eidgenössische Zollverwaltung Erhebungsgegenstand: Verkehr mit Waren, die dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni

1996 (SR 641.61) unterliegen, nach

Art und Menge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Steuerpflichtige Personen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4116

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Streiks und Aussperrungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen, Arbeitnehmer- organisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4117

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Vermittlung von Arbeitsverträgen, von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Ausland- vermittlung gemäss Arbeitsver- mittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Stellensuchende/Arbeitgeber Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, private Vermittlungsbüros Besondere Bestimmungen: –

4118

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und

Insolvenzentschädigung

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Finanzen und Leistungsbezüge der Arbeitslosenversicherung: Beiträge, Leistungen, Darlehen, Fondsmittel, Verwaltungsausgaben; Merkmale der Bezüger Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Versicherte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Arbeitslosenkassen Besondere Bestimmungen: Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. November 1983 über die Informations- und Auszahlungs- systeme der Arbeitslosen- versicherung (SR 837.063.1)

4119

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

148. Offenen Stellen

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Bei den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Arbeitgeber Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Arbeits- ämter Besondere Bestimmungen: Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeits- marktstatistik (SR 823.114)

4120

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Stellensuchende nach sozio- ökonomischen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Stellensuchende Auskunftspflicht: Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenent- schädigung haben Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Arbeits- ämter Besondere Bestimmungen: Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeits- marktstatistik (SR 823.114)

4121

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungs- gesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeits- marktstatistik (SR 823.114)

4122

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

151. Konsumentenstimmungsindex

Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; telefonisch Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4123

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

152. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Erhebungsgegenstand: Prüfungen, Prüflinge nach sozio- demografischen Merkmalen und Erfolgen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Berufsverbände Auskunftspflicht: Obligatorisch für alle BBT-Berufe Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4124

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich

Erhebungsorgan: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Erhebungsgegenstand: Nettokosten der öffentlichen Hand für die Angebote nach den Artikeln 53–55 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Besondere Bestimmungen: –

4125

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft (Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART) Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsergebnisse und Zusatzinformationen von Landwirt- schaftsbetrieben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Landwirtschaftliche Buch- und Treuhandstellen, Partner gemäss Zusammenarbeitsvertrag Besondere Bestimmungen: Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der zentralen Auswertung von landwirtschaftlichen Buch- haltungsdaten (Zusammenarbeits- vertrag)

4126

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

155. Obstkulturen der Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Erhebungsgegenstand: Bewirtschafter/innen, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Bäume und Pflanz- abstände Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit Befragte: Kantone bzw. Kantonale Zentral- stellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Anfang Januar bis Ende September Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.

4127

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

156. Rebbau-Statistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Erhebungsgegenstand: Rebfläche nach Rebsorten, Gemeinden und Kantonen, Volumen der Trauben- bzw. Mosternte, Qualität in Brix (oder Öchslegrade) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Rebbaukataster, Weinernte- deklarationen Befragte: Kantone, Rebbewirtschafter und Rebbewirtschafterinnen, Einkellerer und Einkellerinnen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: September–November Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone

4128

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

157. Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen

der Schweiz (Bavendorfer Methode)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Erhebungsgegenstand: Hauptsorten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichproben mittels Feld- beobachtungen, Beurteilung der Fruchtbehangsdichten und Frucht- grössenbestimmung, Prognose- erstellung mit der Statistik «Obst- kulturen der Schweiz» Befragte: Kantonale Zentralstellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Juni/Juli Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Farm Software GmbH Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.

4129

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

158. Tierseuchenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Veterinärwesen Erhebungsgegenstand: Auftreten von Seuchenfällen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Seuchenpolizeiliche Organe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Veterinärämter Besondere Bestimmungen: –

4130

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

159. Fleischkontrollstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Veterinärwesen Erhebungsgegenstand: Anzahl der durch die Fleisch- kontrolle erfassten Schlachttiere und Entscheide der Fleischkontrolleure über die Genusstauglichkeit Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Fleischkontrolleure und - kontrolleurinnen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Gemeinden, kantonale Veterinär- ämter Besondere Bestimmungen: –

4131

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

160. Tierversuchsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Veterinärwesen Erhebungsgegenstand: Anzahl der Tiere, die in Tier- versuchen in der Schweiz verwendet werden nach Kantonen, Tierarten und vier Versuchszwecken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Inhaber/innen der Tierversuchsbe- willigung Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Veterinärämter Besondere Bestimmungen: –

4132

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

Erhebungsorgan: Bundesamt für Wohnungswesen Erhebungsgegenstand: Anrufungen von Schlichtungs- behörden in Miet- und Pachtsachen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Halbjährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Justizdirektionen/ kantonale Obergerichte Besondere Bestimmungen: –

4133

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene

Erhebungsorgan: Bundesamt für Verkehr Erhebungsgegenstand: Anzahl schwere Strassengüterfahr- zeuge und technische Merkmale; Herkunft, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Transport im Huckepackverkehr Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Jährliche Erhebung: Manuelle Zäh- lungen der schweren Strassengüter- fahrzeuge inkl. Rola während

15 Tagen; auf der Schiene transpor-

tierte Gütermengen gemäss Auswer- tung der Grundlagen der Eisenbahn- verkehrsunternehmen (EVU); Repräsentative Haupterhebung: Repräsentative Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen während etwa 120 Tagen zu Anzahl schwerer Strassengüterfahrzeugen, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren (inkl. Rollende Landstrasse, Rola) sowie der auf der Schiene transportierten Waren gemäss Aus- wertung der EVU-Grundlagen Befragte: Fahrzeugführer/innen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1979 Periodizität: Jährlich (manuelle Zählung und Auswertung EVU-Grundlagen); alle fünf Jahre (repräsentative Haupt- erhebung) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, Schwei- zerische EVU, Kantone, private Auf- tragnehmer Besondere Bestimmungen: –

4134

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

163. Bauzonenstatistik Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Erhebungsgegenstand: Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2007 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4135

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

164. Luftverkehrsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Zivilluftfahrt Erhebungsgegenstand: Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere und Passagierinnen, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flugunternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Behörden der Flughäfen und Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Unternehmen, Flugsicherungsdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: –

4136

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz

Erhebungsorgan: Bundesamt für Energie Erhebungsgegenstand: Zentralen mit einer Leistung ab Generator oder mit einer Leistungs- aufnahme der Pumpenmotoren von mindestens 300 kW Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung / schriftlich, Telefon- interview Befragte: Unternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die erhobenen Daten dienen der Oberaufsicht über die Wasserkraft- nutzung in der Schweiz im weiten Sinn und werden dementsprechend aufbewahrt. Die Namen der Unter- nehmen werden in Abweichung zu Artikel 10 veröffentlicht

4137

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

166. Elektrizitätsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Energie Erhebungsgegenstand: Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirtschaft- liche Daten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Voll- und Teilerhebung Befragte: Elektrizitätsunternehmen Auskunftspflicht: obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Wöchentlich, monatlich, jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4138

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

167. Gesamtenergiestatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Energie Erhebungsgegenstand: Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbren- nung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Ausgaben der End- verbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Voll- und Teilerhebungen Befragte: Fernheizwerke, Unternehmen des

2. und 3. Sektors, Haushalte,

Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnen- energie, Biogas, Kehricht- verbrennung und Wärmepumpen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich, jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, Fachverbände Besondere Bestimmungen: –

4139

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

168. Automatische Strassenverkehrszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Erhebungsgegenstand: Verkehrserfassung mit auto- matischen Dauerzählstationen; Anzahl Fahrzeuge, ergänzende Kategorien-, Gewichts- und Geschwindigkeitserfassung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erfassung mit Schleifendetektoren und Achssensoren Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: Dauererhebung Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Tiefbauämter Besondere Bestimmungen: –

4140

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

169. Schweizerische Strassenverkehrszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Erhebungsgegenstand: Verkehrszählungen nach Fahrzeug- kategorien auf dem Ausserorts- Strassennetz der Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Stras- senquerschnitten Befragte: Ohne Befragung Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Kantonale Tiefbauämter Besondere Bestimmungen: –

4141

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Indikatoren zur Geschäftsent- wicklung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den Dienst- leistungsbranchen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe: Panelerhebungen Befragte: Unternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich, quartalsweise, jährlich, dreijährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Branchenverbände Besondere Bestimmungen: –

4142

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Wertmässige Umsätze in Detail- handel und verwandten Wirtschafts- zweigen nach Produktgruppen, Anzahl Verkaufsstellen, Öffnungs- dauer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: –

4143

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur

Erhebungsorgan: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) Erhebungsgegenstand: Einstellungen und Verhaltens- absichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Land- schaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4144