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AS 2010 483

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Ghana

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Ghana

vom 23. September 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20092, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 23. Juli 20083 zwischen der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewin- nen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 10. März 2009 Nationalrat, 23. September 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz