AS 2011 3271
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Änderung vom 6. Juli 2011
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verordnet:
I Die Verordnung des BVET vom 27. Januar 20111 über Massnahmen zur Verhinde- rung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien wird wie folgt geändert:
Art. 3 Bst. c Paarzeher aus Bulgarien dürfen nur eingeführt werden, wenn: c. sie von der erforderlichen Tiergesundheitsbescheinigung mit der zusätz- lichen Aufschrift «Tiere bzw. lebende Paarhufer gemäss dem Beschluss 2011/44/EU der Kommission vom 19. Januar 20112 mit bestimmten Mass- nahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche in Bulgarien» begleitet werden.
II Die Anhänge 1 und 2 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
III Diese Änderung tritt am 7. Juli 2011 um 0 Uhr in Kraft.3
6. Juli 2011 Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss
2011/388/EU, ABl. L 173 vom 1.7.2011, S. 10. 3 Diese Änderung wurde am 6. Juli 2011 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröf- fentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).
2011-1382 3271
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und AS 2011 Klauenseuche aus Bulgarien
Anhang 1 (Art. 1–3 und 5)
Gebiete mit hohem Risiko Folgende Gebiete in der Region Burgas in Bulgarien sind als Gebiete mit hohem Risiko definiert worden:
1. die Gemeinden Malko Tarnowo und Zarewo;
2. der Teil der Gemeinde Sredez südlich:
a. des Punktes, an dem die Ortsstrasse von Gabar (Gemeinde Sosopol) nach Dratschewo (Gemeinde Sredez) bei 42° 18' 19,82" nördlicher Breite / 27° 17' 12,11" östlicher Länge auf die Verwaltungsgrenze der Gemeinde Sredez trifft, b. der Ortsstrasse von dem unter Buchstabe a beschriebenen Punkt in Richtung Dratschewo, des Dorfs Dratschewo und dann weiter südlich der Strasse vom Norden Dratschewos bis zum Zusammentreffen der Nationalstrasse 79 mit der Nationalstrasse 53 im Osten des Dorfes Sredez, c. der Nationalstrasse 53 vom Verbindungspunkt nach Buchstabe b bis zu ihrem Zusammentreffen mit der Ortsstrasse nach Belila, als nördliche Grenze von Sredez, d. der Ortsstrasse von ihrem Zusammentreffen mit der Nationalstrasse 53 in Sredez, wie unter Buchstabe c beschrieben, Richtung Westen bis zum Dorf Belila und weiter bis zur Brücke über den Fluss Sredezka westlich des Dorfes Prochod und einschliesslich der Ortschaft Prochod selbst, e. des Flusses Sredezka, vom Schnittpunkt mit der Ortsstrasse von Pro- chod nach Bistrez bis zu dem Punkt, an dem der Arm des Flusses, der zur Ortschaft Oman (Gemeinde Boljarowo) führt, bei 42° 16' 57,78" nördlicher Breite / 26° 57' 33,54" östlicher Länge auf die Grenze mit der Gemeinde Boljarowo trifft.
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und AS 2011 Klauenseuche aus Bulgarien
Anhang 2 (Art. 1, 3 und 5)
Gebiete mit geringem Risiko Folgende Gebiete Bulgariens sind als Gebiete mit geringem Risiko definiert worden:
I. In der Region Burgas:
1. die Gemeinden Sosopol und Primorsko;
2. der Teil der Gemeinde Sredez nördlich:
a. des Punktes, an dem die Ortsstrasse von Gabar (Gemeinde Sosopol) nach Dratschewo (Gemeinde Sredez) bei 42° 18' 19,82" nördlicher Breite / 27° 17' 12,11" östlicher Länge auf die Verwaltungsgrenze der Gemeinde Sredez trifft, b. der Ortsstrasse von dem unter Buchstabe a beschriebenen Punkt in Richtung Dratschewo, des Dorfs Dratschewo und dann weiter der Strasse vom Norden Dratschewos bis zum Zusammentreffen der Natio- nalstrasse 79 mit der Nationalstrasse 53 im Osten des Dorfes Sredez, c. der Nationalstrasse 53 vom Verbindungspunkt nach Buchstabe b bis zu ihrem Zusammentreffen mit der Ortsstrasse nach Belila, als nördliche Grenze von Sredez, d. der Ortsstrasse von ihrem Zusammentreffen mit der Nationalstrasse 53 in Sredez gemäss Buchstabe c Richtung Westen bis zum Dorf Belila und weiter bis zur Brücke über den Fluss Sredezka westlich des Dorfes Prochod und einschliesslich der Ortschaft Prochod selbst, e. des Flusses Sredezka, vom Schnittpunkt mit der Ortsstrasse von Pro- chod nach Bistrez bis zu dem Punkt, an dem der Arm des Flusses, der zur Ortschaft Oman (Gemeinde Boljarowo) führt, bei 42° 16' 57,78" nördlicher Breite / 26° 57' 33,54" östlicher Länge auf die Grenze mit der Gemeinde Boljarowo trifft.
II. In der Region Jambol:
1. der Teil der Gemeinde Straldscha südlich der Nationalstrasse 53;
2. die Gemeinde Boljarowo.
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und AS 2011 Klauenseuche aus Bulgarien