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AS 2012 529

Vereinbarung vom 30. September 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein einerseits sowie der Europäischen Gemeinschaft andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Vereinbarung vom 30. September 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein einerseits sowie der Europäischen Gemeinschaft andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

SR 0.362.313; AS 2010 3573

Geltungsbereich am 16. Januar 2012, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Liechtenstein 15. Dezember 2011 1. Januar 2012

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2010 3589.

2012-0096 529

Festlegung der Modalitäten der Beteiligung an der Europäische Agentur für die AS 2012 operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der EU. Vereinb. mit Liechtenstein und der EG

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