AS 2017 6735
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
vom 14. März 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 8. Juli 20142 eingereichten Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Juni 20153, beschliesst:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a Ernährungssicherheit Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbe- sondere des Kulturlandes; b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion; c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft; d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwick- lung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen; e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.