AS 2017 723
Abkommen vom 16. Dezember 2008 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission zur Regelung des steuerlichen Status der Kommission und ihres Personals in der Schweiz
Abkommen vom 16. Dezember 2008 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission zur Regelung des steuerlichen Status der Kommission und ihres Personals in der Schweiz
SR 0.192.122.734.1; AS 2009 275
Änderung des Abkommens durch Briefwechsel vom 17. Januar/13. Februar 2017 In Kraft getreten am 15. Februar 2017
Der folgende Artikel 6a wird dem Abkommen hinzugefügt:
Übersetzung1
Die Mitglieder des Personals der Internationalen Elektrotechnischen Kommission, welche nicht Schweizer Staatsangehörigkeit sind, sind von den schweizerischen Aufenthaltsbestimmungen befreit.
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2017 723).
2017-0339 723
Regelung des steuerlichen Status der Kommission und ihres Personals AS 2017 in der Schweiz. Abk. mit der Internationalen Elektrotechnischen Kommission