Lexipedia

AS 2020 2137

Nationalstrassenverordnung

Nationalstrassenverordnung (NSV)

Änderung vom 20. Mai 2020

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Nationalstrassenverordnung vom 7. November 20071 wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2 und 3

2 Die Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe haben in Ausgestal-

tung und Angebot den Bedürfnissen der Strassenbenützer und -benützerinnen zu entsprechen. 3 Die Nebenanlagen haben eine öffentliche, behindertengerechte Toilette aufzuwei- sen. Tankstellen und Toiletten sind täglich während 24 Stunden offen zu halten. Die Tankstellen sind mit genügend Einfüllgeräten zu versehen, an denen die gebräuchli- chen Treibstoffe getankt werden können. Es sind die gebräuchlichsten Ölarten zur Verfügung zu halten.

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

20. Mai 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 725.111

2019-2826 2137

Nationalstrassenverordnung AS 2020

2138