AS 2021 619
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen). Berichtigung
AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Berichtigung (Art. 58 Abs. 2 ParlG)
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Änderung vom 19. März 2021 (AS 2021 153; SR 818.102)
statt: 3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschut- zes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Über- prüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist sowie möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.
muss es heissen: 3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschut- zes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Über- prüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist und er mög- lichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.
15. Oktober 2021 Redaktionskommission der Bundesversammlung
2021-3391 AS 2021 619
Covid-19-Gesetz. Berichtigung AS 2021 619