Floristinnen und Floristen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie verbinden in ihrem Beruf Handwerk und Gestaltung; ihre floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen realisieren sie für eine vielfältige Privat- und Geschäftskundschaft; sie denken und handeln kundenorientiert und übernehmen Verantwortung für die ihnen zugeteilten Aufträge.
b. Sie gestalten Sträusse, Gefässfüllungen und weitere floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf sowie für festliche Anlässe und Trauerfeiern; sie setzen ihre handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten ein, sind kreativ und innovativ.
c. Sie beraten Kundinnen und Kunden zu einfachen floristischen Gestaltungen und zur Schnittblumen- und Pflanzenpflege und empfehlen ergänzende Produkte; im Kontakt mit Kundinnen und Kunden kommunizieren sie respektvoll, situations- und adressatengerecht.
d. Sie lagern und pflegen Pflanzen und geschnittene Werkstoffe sachgerecht, kontrollieren die Qualität und bereiten diese für den Verkauf vor; sie platzieren die Produkte verkaufsfördernd und achten auf ein stimmungsvolles Gesamtbild.
e. Sie nehmen Aufträge entgegen, berechnen Verkaufspreise, betreuen das Lager und wickeln Verkäufe ab.
f. Sie achten auf die Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz und verwenden ihre Produkte, Werkstoffe und Hilfsmittel verantwortungsvoll; sie entwickeln ein Bewusstsein für möglichst saisonale, regionale, ökologisch und fair produzierte Blumen und Pflanzen und setzen diese, wenn immer möglich, in ihren floristischen Gestaltungen ein.