AS 2025 115
Übereinkommen gegen Doping
Neufassung des Anhangs
Die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen hat am 18. Dezember 2024 die Neufassung des Anhangs durch ein schriftliches Verfahren beschlossen. Die Neufassung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2025 / Welt-Anti-Doping-Code: Jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann gemäss Artikel 19 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 für Massnahmen gegen Doping bei der zuständigen Stelle (Antidoping Schweiz) auf französisch und deutsch kostenlos unter www.antidoping.ch abgerufen werden.