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AS 2026 350

Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt

Änderung von Artikel 50 Buchstabe a

An ihrer neununddreissigsten Tagung am 6. Oktober 2016 hat die Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation eine Änderung von Artikel 50 Absatz a des Übereinkommens beschlossen.

Das Protokoll vom 6. Oktober 2016 ist am 12. Juni 2026 für die Schweiz in Kraft getreten.

Im zweiten Satz in Artikel 50 Buchstabe a wird «sechsunddreissig» durch «vierzig» ersetzt. Artikel 50 Buchstabe a lautet demnach wie folgt:

«Der Rat ist ein ständiges Organ, das der Versammlung verantwortlich ist. Er setzt sich aus vierzig Staaten zusammen, welche von der Versammlung gewählt werden. Eine Wahl findet bei der ersten Tagung der Versammlung statt und danach alle drei Jahre; die so gewählten Mitglieder des Rates bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt.»