AS 1999 3143
Verordnung des BLW über die Qualitätseinstufung von geschlachteten Tieren der Schweinegattung
Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
vom 23. September 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 6 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 19981, verordnet:
1. Abschnitt: Fleischigkeit
Art. 1 Magerfleischanteil Die Fleischigkeit wird anhand des Magerfleischanteils (MFA) bestimmt. Als MFA gilt das Verhältnis zwischen dem ermittelten Gewicht aller quergestreif- ten roten Muskeln, soweit diese mit dem Messer erfassbar sind, und dem Gewicht des Schlachtkörpers. Der MFA ist mit einem der Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 und 2 mit den entsprechenden Schätzverfahren zu ermitteln.
Art. 2 Anwendung und Überwachung der Klassifizierungsgeräte Die Klassifizierungsgeräte nach Anhang 1 sind von Sachverständigen der beauf- tragten Organisation nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a der Schlachtviehverord- nung vom 7. Dezember 1998 anzuwenden. Die Klassifizierungsgeräte nach Anhang 2 sind von Sachverständigen der beauf- tragten Organisation periodisch zu überwachen.
2. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 3 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
23. September 1999 Bundesamt für Landwirtschaft:
10596 Burger
SR 916.341.21 1 SR 916.341
1999-5264 3143
Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)
Fat-O-Meater
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «Fat-O-
Meater» (FOM).
2. Die Messpistole hat einen Sondendurchmesser von 6 mm. Der Messbereich
liegt zwischen 5 und 105 mm. Die Messwerte werden über einen Zentral- rechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.
3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel
berechnet: y = 54,139 – 0,71062 x1 + 0,21842 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkör- pers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 ge- messen.
4. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg.
CSB-Ultra-Meater
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «CSB-
Ultra-Meater» im Ultraschall-B-Scan-Verfahren.
2. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den
Magerfleischanteil umgesetzt.
3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel
berechnet: y = 54,139 – 0,71062 x1 + 0,21842 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkör- pers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 ge- messen.
4. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg.
Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Zwei-Punkte-Messverfahren
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit den Geräten
«Schieblehre» oder «Schablone» nach dem «Zwei-Punkte-Messverfahren» (ZP), sofern jährlich weniger als 1000 Schlachteinheiten Schweine ge- schlachtet werden.
2. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel
berechnet: y = 49,123 – 0,55983 x1 + 0,22096 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius, x2 = Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Mu- sculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wir- belkanals.
3. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 70 bis 130 kg.
Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Anhang 2 (Art. 1 Abs. 3)
AUTOFOM
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «Fully
Automatic Ultrasonic Carcase Grading» (AUTOFOM).
2. Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (SFK Technologie,
K2KG – 67080) und einem Messbereich von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.
3. Die Ultraschalldaten beziehen sich auf drei grössere Teile des Schlachtkör-
pers und betreffen Speckdicken und Muskeldicken. Die übrigen Parameter sind mit den oben genannten Parametern verbunden. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umge- setzt.
4. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden
Formel berechnet: y = 57,5151291 + 0,8717916 T01 + 0,7625082 T02 + 1,3110994 T03 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, T01, T02 und T03 = Hauptkomponentenvariablen, berechnet auf der Grundlage von 127 einzelnen Messstellen.