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AS 2000 1017

Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen

Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EG und EFTA)

Änderung vom 29. März 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Anhang 2 der Verordnung vom 27. Juni 19951 über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EG und EFTA) wird wie folgt geändert:

Tarif-Nr. Präferenz-Zollansatz Begünstigte Länder (ISO-2 Code)

anwendbarer Normaltarif minus

1904.9099 bT (TR, CZ, SK, IL, EE, LV, LT, RO, BG, HU, PL,

SI, MA, XC)94

94 Getreidekörner, gebrochen und zubereitet für die Herstellung von Corn Flakes und dergleichen: anwendbarer Ansatz Fr. 4.80

II Diese Änderung tritt am 1. April 2000 in Kraft.

29. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 632.319

2000-0520 1017

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