AS 2000 1034
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Änderung vom 6. März 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:
Art. 110 Abs. 2 Bst. e
2 Bei einzelnen Arten von Motorwagen sind weiter erlaubt:
e. an Fahrzeugen, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterlie- gen: kleine, gelbe, nicht blendende und nicht blinkende Lichter zur Kon- trolle des Erfassungsgerätes von aussen.
II Diese Änderung tritt am 1. April 2000 in Kraft.
6. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 741.41
1034 2000-0603