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AS 2000 1136

Verordnung des UVEK über die Genehmigung internationaler Beschlüsse und Empfehlungen

Verordnung des UVEK über die Genehmigung internationaler Beschlüsse und Empfehlungen

vom 10. Januar 2000

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 51 Absatz 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 19981, mit Zustimmung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, verordnet:

Art. 1 Genehmigung Die in Anhang 1 aufgeführten internationalen Beschlüsse und die in Anhang 2 auf- geführten internationalen Empfehlungen werden genehmigt.

Art. 2 Wirkung der Genehmigung

1 Die genehmigten Beschlüsse sind für die ganze Schweiz verbindlich.

2 Die genehmigten Empfehlungen sind nicht verbindlich. Den zuständigen Behörden

wird empfohlen, sie beim Vollzug von Umweltschutzvorschriften zu berücksichti- gen.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2000 in Kraft.

10. Januar 2000 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

10857 Moritz Leuenberger

SR 814.201.81 1 SR 814.201

1136 2000-0378

Genehmigung internationaler Beschlüsse und Empfehlungen. V des UVEK AS 2000

Anhang 1 (Art. 1)

Internationale Beschlüsse 2

PARCOM-Beschluss 85/1: Programme und Massnahmen zu Grenzwerten und Qua- litätszielen für Quecksilbereinleitungen aus anderen Sektoren als der Chlor-Alkali- Industrie PARCOM-Beschluss 85/2: Programme und Massnahmen zu Grenzwerten und Qua- litätszielen für Cadmiumeinleitungen PARCOM-Beschluss 90/2 über Programme und Massnahmen für quecksilber- und cadmiumhaltige Batterien PARCOM-Beschluss 92/1 zur Reduzierung der Einträge von chlorierten organi- schen Substanzen aus der Produktion von gebleichtem Sulfatzellstoff und Sulfitzell- stoff PARCOM-Beschluss 92/3 zur schrittweisen Beseitigung von PCB und gefährlichen PCB-Ersatzstoffen PARCOM-Beschluss 95/2 zu Einleitungen und Emissionsgrenzwerten für die inte- grierte und nicht-integrierte Sulfitzellstoffindustrie PARCOM-Beschluss 96/1 zur Einstellung der Anwendung von Hexachlorethan (HCE) in der Nichteisen-Metallindustrie OSPAR-Beschluss 98/1 über den Status von Beschlüssen und Empfehlungen und sonstigen Übereinkünften der damaligen Kommissionen von Oslo und Paris im Rah- men des OSPAR-Übereinkommens OSPAR-Beschluss 98/2 über die Versenkung von radioaktiven Abfällen

2 Bezugsquelle: BUWAL, 3003 Bern

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Genehmigung internationaler Beschlüsse und Empfehlungen. V des UVEK AS 2000

Anhang 2 (Art. 1)

Internationale Empfehlungen 3

PARCOM-Empfehlung 85/1 zu Grenzwerten für Quecksilberemissionen in Gewäs- ser aus bestehenden Chlor-Alkali-Anlagen für die Salzsolerezirkulation (Ausgang der Betriebsanlage) PARCOM-Empfehlung 87/1 über die Verwendung von Tributyl-Zinn-Verbindun- gen OSCOM-Empfehlung 88/1 betreffend den Export von Abfällen zur Entsorgung auf See PARCOM-Empfehlung 88/2 über die Reduzierung von Nährstoffeinträgen in das Vertragsgebiet des Paris-Übereinkommens PARCOM-Empfehlung 88/4 bezüglich nuklearer Wiederaufbereitungsanlagen PARCOM-Empfehlung 89/3 über Programme und Massnahmen zur Reduktion der Quecksilbereinleitungen aus verschiedenen Quellen PARCOM-Empfehlung 89/4 über ein koordiniertes Programm zur Reduzierung von Nährstoffen PARCOM-Empfehlung 89/5 betreffend Raffinerien PARCOM-Empfehlung 90/1 zur Definition des Standes der Technik für die sekun- däre Eisen- und Stahlindustrie PARCOM-Empfehlung 91/3 über zu treffende Massnahmen und durchzuführende Untersuchungen zur Reduktion von Verunreinigungen aus der sekundären Eisen- und Stahlproduktion PARCOM-Empfehlung 91/4 über radioaktive Ableitungen PARCOM-Empfehlung 91/5 über die Entsorgung radioaktiver Abfälle in Lager- stätten unter dem Meeresboden, welche vom Lande aus erreichbar sind PARCOM-Empfehlung 92/1 zum Stand der Technik für Anlagen der Anodenher- stellung und für neue Elektrolyseinstallationen der primären Aluminiumindustrie PARCOM-Empfehlung 92/3 betreffend die Verschmutzungsbegrenzung aus neuen verarbeitenden Stahlproduktionsbetrieben und Rolling Mills Walzwerken PARCOM-Empfehlung 92/4 zur Reduzierung der Emissionen aus der Galvanik- Industrie PARCOM-Empfehlung 92/5 betreffend Stand der Technik in der pharmazeutischen Industrie

3 Bezugsquelle: BUWAL, 3003 Bern

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Genehmigung internationaler Beschlüsse und Empfehlungen. V des UVEK AS 2000

PARCOM-Empfehlung 92/7 über die Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft in Gebieten, in denen diese Einträge mittelbar oder unmittelbar eine Verunreinigung zur Folge haben könnten PARCOM-Empfehlung 92/8 zu Nonylphenolethoxylaten PARCOM-Empfehlung 93/2 zur weiteren Beschränkung der Einleitung von Queck- silber aus Zahnarztpraxen PARCOM-Empfehlung 93/4 zur Einstellung der Verwendung von kationischen Detergentien DTDMAC, DSDMAC und DHTDMAC in Weichspülern PARCOM-Empfehlung 93/5 bezüglich Erhöhung der radioaktiven Ableitungen von nuklearen Wiederaufbereitungsanlagen PARCOM-Empfehlung 94/2 zum Stand der Technik und zur besten Umweltpraxis bei der integrierten und nicht-integrierten Sulfitzellstoffindustrie PARCOM-Empfehlung 94/4 zum Stand der Technik für die organische chemische Industrie PARCOM-Empfehlung 94/5 betreffend Stand der Technik und bester Umweltpraxis für Nassprozesse in der textilverarbeitenden Industrie PARCOM-Empfehlung 94/7 zur Erarbeitung nationaler Aktionspläne und besten Umweltpraxis zur Reduzierung der Einträge von Pestiziden aus der Landwirtschaft in die Umwelt PARCOM-Empfehlung 94/8 über die Umweltbelastung durch Ableitungen von radioaktiven Substanzen PARCOM-Empfehlung 94/9 über die Behandlung abgebrannter Kernbrennstoffe PARCOM-Empfehlung 96/1 zum Stand der Technik und zur besten Umweltpraxis für bestehende Aluminiumelektrolyseanlagen PARCOM-Empfehlung 96/4 zur Einstellung der Anwendung von Ein-Komponen- ten-Teeranstrichen für Binnenschiffe PARCOM-Empfehlung 97/1 zu Referenzwerten für Abwasser von Nassverfahren in der textilverarbeitenden Industrie PARCOM-Empfehlung 97/2 über zu treffende Massnahmen zur Emissionsbegren- zung von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen aus grossen Verbrennungsanlagen zur Energiegewinnung (≥ 50 MWth) OSPAR-Empfehlung 98/2 über Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für bestehen- de Aluminiumelektrolyseanlagen

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