AS 2000 1294
Verordnung über die amtlichen Veröffentlichungen
Verordnung über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsverordnung)
Änderung vom 17. Mai 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Publikationsverordnung vom 15. Juni 1998 1 wird wie folgt geändert:
Art. 4a Anpassung der Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten
1 Ändern sich Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten auf Grund von Organisati-
onsentscheiden des Bundesrates, der Departemente und der Ämter nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972, so passt die Bundeskanzlei die Bezeichnungen in der Systematischen Sammlung an. Eine formelle Änderung der entsprechenden Erlasse ist nicht erforderlich.
2 Die Departemente melden die neuen Bezeichnungen periodisch der Bundeskanzlei.
II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.
17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz