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AS 2000 1294

Verordnung über die amtlichen Veröffentlichungen

Verordnung über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsverordnung)

Änderung vom 17. Mai 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Publikationsverordnung vom 15. Juni 1998 1 wird wie folgt geändert:

Art. 4a Anpassung der Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten

1 Ändern sich Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten auf Grund von Organisati-

onsentscheiden des Bundesrates, der Departemente und der Ämter nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972, so passt die Bundeskanzlei die Bezeichnungen in der Systematischen Sammlung an. Eine formelle Änderung der entsprechenden Erlasse ist nicht erforderlich.

2 Die Departemente melden die neuen Bezeichnungen periodisch der Bundeskanzlei.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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