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AS 2000 2156

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela

vom 10. Oktober 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. März 1997 1, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 20. Dezember 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizeri-

schen Eidgenossenschaft und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 10. Juni 1997 Nationalrat, 10. Oktober 1997 Der Präsident: Delalay Die Präsidentin: Stamm Judith Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

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1 BBl 1997 II 1135

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