AS 2000 2249
Bundesbeschluss vom über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Slowenien
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Slowenien
vom 19. Juni 1997
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 1996 1, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 12. Juni 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen
Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 19. März 1997 Nationalrat, 19. Juni 1997 Der Präsident: Delalay Die Präsidentin: Stamm Judith Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
8596
1 BBl 1996 IV 1377
2000-1037 2249