AS 2000 2619
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Änderung vom 18. Oktober 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Der Anhang der Verordnung vom 30. Juni 19931 über die Durchführung von statis- tischen Erhebungen des Bundes wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.
18. Oktober 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi
11130 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 431.012.1
2000-2024 2619
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2000
Anhang
Bundesamt für Statistik, Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Besondere Bestimmungen: Zusatzerhebung: Güterverkehr an der Schweizer Grenze (Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung)
Bundesamt für Raumplanung, Touristische Transportanlagen der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung
Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung
Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Alpen- und grenzüberquerender Personenverkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Mikrozensus Verkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung
Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Periodische Erhebung der Fahrleistungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung
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