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AS 2000 270

Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen

Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EG und EFTA)

Änderung vom 12. Januar 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Anhang 2 der Verordnung vom 27. Juni 19951 über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EG und EFTA) wird wie folgt geändert:

Anhang 2

Tarif-Nr. Präferenz-Zollansatz Begünstigte Länder (ISO 2-Code)

anwend- Normaltarif barer minus

0301.1000/0307.9000 frei TR, CZ, SK, IL, EE, LV, LT, RO, BG, HU, PL, FO, SI, MA, XC Die Fussnoten 7–18 zu diesen Tarifnummern werden aufgehoben

II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.

12. Januar 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi

10766 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 632.319

270 2000-0009

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