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AS 2000 2837

Verordnung über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten

Verordnung über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten

Änderung vom 8. November 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 22. Dezember 19761 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten wird wie folgt geändert:

3 Keine Zinskostenbeiträge werden gewährt:

b. für Refinanzierungen, Betriebsübernahmen und Sanierungen, soweit es sich nicht um eine betriebliche Neuausrichtung handelt.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

8. November 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 901.21

2000-1836 2837