AS 2000 937
Verordnung über den Einbau von Geräten für den Vollzug des Schwerverkehrsabgabegesetzes im Jahr 2000
Verordnung über den Einbau von Geräten für den Vollzug des Schwerverkehrsabgabegesetzes im Jahr 2000
Änderung vom 6. März 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 23. Dezember 19991 über den Einbau von Geräten für den Vollzug des Schwerverkehrsabgabegesetzes im Jahr 2000 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Kostenlose Abgabe des Erfassungsgeräts 1 Für die Erstausrüstung gibt die Oberzolldirektion den Halterinnen und Haltern für jedes der Einbaupflicht unterliegende Motorfahrzeug ein Erfassungsgerät kostenlos ab.
2 Erfassungsgeräte, die nicht innerhalb von sechs Monaten eingebaut worden sind
oder nicht mehr benötigt werden, sind der Oberzolldirektion zurückzugeben.
3 Die von der Oberzolldirektion kostenlos abgegebenen Erfassungsgeräte dürfen
weder verschenkt noch verkauft, vermietet oder ausgeliehen werden. Widerhandlun- gen werden mit Busse bis 5000 Franken geahndet. 4 Die Halterin oder der Halter trägt die Kosten für den Einbau des Erfassungsgeräts in das Motorfahrzeug.
II Diese Änderung tritt am 1. April 2000 in Kraft.
6. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 641.814.1; AS 2000 341
2000-0602 937