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AS 2001 1048

Obligationenrecht (OR)

Obligationenrecht (OR) (Streitwertgrenze bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis)

Änderung vom 15. Dezember 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 8. Mai 20001 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 20002, beschliesst:

I Das Obligationenrecht3 wird wie folgt geändert:

Art. 343 Abs. 2

2 Die Kantone haben für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis

zu einem Streitwert von 30 000 Franken ein einfaches und rasches Verfahren vorzusehen; der Streitwert bemisst sich nach der einge- klagten Forderung, ohne Rücksicht auf Widerklagebegehren.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem unbenützten Ablauf der Refe- rendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.

Nationalrat, 15. Dezember 2000 Ständerat, 15. Dezember 2000 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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