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AS 2001 1609

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RSD)

SR 742.401.6

1. Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter hat an seiner

37. Tagung vom 26. bis 30. Juni 2000 in Nürnberg beschlossen, die Ordnung

vom 9. Mai 19801 für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in restrukturierter Form neu herauszugeben.

2. Die vom Bundesrat am 4. Dezember 2000 genehmigten Aenderungen treten

am 1. Juli 2001 in Kraft. Sie werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts ver- öffentlicht. Diese Vorschriften können bei den SBB AG, Zentrallager Wyler, Wylerstrasse 121, 3014 Bern, bezogen werden.

3. Juli 2001 Bundeskanzlei

1 Das RID, Anlage I zur CIM; SR 0.742.403.1

2001-1147 1609

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