AS 2001 2678
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien
vom 11. Dezember 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 20002, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 14. April 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen
Bundesrat und der Mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird geneh- migt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 19. September 2000 Nationalrat, 11. Dezember 2000 Der Präsident: Carlo Schmid Der Präsident: Peter Hess Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker