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AS 2002 2056

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (OV-EDA)

Änderung vom 26. Juni 2002

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Organisationsverordnung vom 29. März 20001 für das Eidgenössische Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 Bst. d

3 Bei der Verfolgung dieser Ziele nimmt es folgende Funktionen wahr:

d. Es bearbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen Fragen der internationalen Sicherheitspolitik der Schweiz.

Art. 6 Abs. 3 Bst. d

3 Das Staatssekretariat nimmt darüber hinaus folgende Funktion wahr:

d. In Absprache mit den zuständigen Departementen erarbeitet es die interna- tionale Sicherheitspolititik und die Abrüstungspolitik.

Art. 7 Abs. 2 Bst. b

2 Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt die Politische Direktion folgende Funktionen

wahr: b. In Absprache mit den zuständigen Departementen setzt sie friedenspolitische Massnahmen und Interventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie um und bearbeitet sie Fragen der Sanktionenpolitik;

1 SR 172.211.1

2056 2002-0337

Organisationsverordnung EDA AS 2002

II Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

26. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz