AS 2002 4148
Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2003
Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2003
vom 28. Oktober 2002
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:
Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2003: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, wel- che die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports ver- geben.
Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 5. November 20012 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2002 wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
28. Oktober 2002 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Pascal Couchepin
SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2001 3194
4148 2002-2530