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AS 2003 2540

Bundesbeschluss zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) und zu verschiedenen Zusatzprotokollen

Bundesbeschluss zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) und zu verschiedenen Zusatzprotokollen

vom 16. Dezember 1998

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. September 19972, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), das von der

Schweiz am 7. November 1991 in Salzburg unterzeichnet wurde und das Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco werden genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Alpenkonvention und die in Absatz 1 genann-

ten Protokolle zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 16. Dezember 1998 Ständerat, 15. Dezember 1998 Die Präsidentin: Heberlein Der Präsident: Rhinow Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz

1 Dieser Bestimmung entspricht Art. 54 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).

2 BBl 1997 IV 657

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