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AS 2003 2628

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen

vom 15. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 19982, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 24. Juni 1998 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 3. März 1999 Nationalrat, 15. Juni 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

1 Dieser Bestimmung entspricht Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung vom

18. April 1999 (SR 101).

2 BBl 1999 1040

2628 1999-4519

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