AS 2003 2628
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen
vom 15. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 19982, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 24. Juni 1998 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 3. März 1999 Nationalrat, 15. Juni 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
1 Dieser Bestimmung entspricht Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung vom
18. April 1999 (SR 101).
2 BBl 1999 1040
2628 1999-4519